Zur heutigen Pressemitteilung von Google und den Forderungen von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) in Richtung des Unternehmens erklärt der innenpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Dr. Konstantin von Notz:

Bundesministerin Aigner verfehlt ihre Aufgabe, wenn sie Google lediglich auffordert, über das Projekt „google street view“ aufzuklären. Als Verbraucherministerin ist Frau Aigner in der Pflicht, verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Betroffenen zu schaffen. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor ungebetener Ausforschung geschützt und ihre Privatsphäre respektiert werden.

Es ist etwas völlig anderes, ob irgendein Haus von der Straße für das private Fotoalbum fotografiert wird, oder ob hochauflösende Bilder ganzer Straßenzüge im Internet veröffentlicht werden. Hier besteht die Gefahr, dass durch Verknüpfung mit anderen Dateien persönliche Lebensumstände nach Belieben durchleuchtet werden.

Frau Aigner und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger müssen gesetzlich eindeutig klarstellen, dass die Veröffentlichung von Bildern dann unzulässig ist, wenn Gesichter, KFZ-Kennzeichen oder Hausnummern zu erkennen sind. Google oder andere Betreiber müssen die Betroffenen zudem so rechtzeitig informieren, dass diese Widerspruch einlegen können. Diese Widersprüche müssen berücksichtigt und die Daten der Betroffenen – vor einer Veröffentlichung im Netz – unkenntlich gemacht werden.