Zur Forderung von Innenminister de Maizière, möglichst schnell eine neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

Durch die jüngsten Aussagen führender Unionspolitiker offenbart sich immer stärker, dass es der schwarz-gelben Koalition an durchdachten und durchtragenden Konzepten für den Datenschutz fehlt. Dabei beharken sich nicht nur die Koalitionspartner, auch innerhalb der CDU wird in Sachen Datenschutz hoch widersprüchlich agiert.

Mimte de Maizière am letzten Wochenende mit der reichlich unkonkreten Forderung nach einem Datenbrief noch den Netzversteher, versucht er heute mit seinen Aussagen zur Notwendigkeit eines schnellen, neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und zu angeblichen Sicherheitslücken in Deutschland sein Glück als Sicherheitspolitiker des alten Schlages.

Dabei ist Eile nicht nur ein schlechter Ratgeber, sondern hier auch völlig fehl am Platze. Das Argument, Deutschland würde nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Rückzugsort für Netzstraftaten, entbehrt jeder Grundlage – sind es doch in der EU sechs Länder, die die europäische Richtlinie bewusst nicht umgesetzt haben.

Längst hat EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström angekündigt, die EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen. Man wolle sich in Ruhe ansehen, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung effektiv, angemessen und mit der Grundrechtecharta der EU vereinbar sei. Anstatt übereilt ein neues, unausgegorenes Gesetz vorzulegen und den bisher verfolgten Weg gesetzgeberischer Schnellschüsse fortzusetzen, wäre die Bundesregierung gut beraten, zunächst die Entwicklungen auf europäischer Ebene abzuwarten. Die zunehmende Vielstimmigkeit von CDU/CSU und FDP im Bereich der Innenpolitik nimmt mehr und mehr die Hoffnung auf einen speziell für die Netzpolitik so wichtigen Neuanfang beim Datenschutz.