Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur mangelnden Unabhängigkeit der für Datenschutz zuständigen Kontrollstellen erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt den Datenschutz in der Privatwirtschaft. Zugleich macht es deutlich, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

Die Kontrollpraxis der Bundesländer steht schon seit langem in der Kritik. Die Rüge des Europäischen Gerichtshofs kommt demnach nicht überraschend. Sie ist das Resultat der fehlenden Unabhängigkeit der für den Datenschutz bei Privatunternehmen zuständigen Kontrollstellen der Bundesländer. Die entsprechende EU-Richtlinie ist seit 1995 geltendes Recht. Dass viele Bundesländer es bis heute nicht geschafft haben, die diesbezüglichen Regelungen umzusetzen, zeigt, wie sträflich viele Länder die Datenschutzkontrolle vernachlässigt haben.

Die Skandale der letzten Jahre, ob bei LIDL, der Deutschen Bahn oder anderen Unternehmen konnten auch deshalb geschehen, weil die Aufsicht hier nicht funktioniert hat. Die bislang mangelnde Unabhängigkeit ist dabei nur eines der Probleme. Noch immer sind die Kontrollstellen viel zu schlecht ausgestattet, um wirksam tätig werden zu können. Jetzt sind die Länder gefordert, eine gründliche Reform mit dem Ziel einer Stärkung der Datenschutz-Kontrollstellen in die Wege zu leiten.