Rede vom 22.04.2010 zu Protkoll „SWIFT-Abkommen“

Bereits kurz nach dem Anschlägen vom 11. September 2001 verlangten die USA von dem Monopolisten für die Abwicklung von internationalen Finanztransaktionen, dem Unternehmen SWIFT, die Kontobewegungsdaten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern herauszu-geben – ein unmittelbares Ergebnis von Bushs damali-gem Krieg gegen Terror. Der CIA bekam die Daten, und alles blieb zunächst geheim. Eingeschlossen waren auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. Nur um die Dimension zu ver-deutlichen: Über SWIFT werden täglich im Durch-schnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewi-ckelt. Das SWIFT-Netzwerk in Belgien bündelt Überwei-sungsdaten von 9 000 Banken aus über 200 Ländern.

Erst als dieser Vorgang 2006 herauskam und allen bewusst wurde, in welcher Dimension die Kontobewe­gungsdaten von 500 Millionen von Europäerinnen und Europäern über Jahre an die USA abgeflossen waren, begann eine öffentliche Diskussion. Und der Aufschrei war groß. Selbst die Kolleginnen und Kollegen der FDP erwachten damals aus einem bürgerrechtlichen Dorn­röschenschlaf – immerhin ging es ja um Bankdaten! Es waren insbesondere grüne Anträge, mit denen die Befas­sung in diesem Parlament vorangebracht wurde. Die Öffentlichkeit war sich weitgehend einig, dass die statt­findenden SWIFT-Datentransfers an die USA rechtswid­rig waren und dass die Daten der Bürgerinnnen und Bürger vor dem Zugriff der US-Geheimdienste geschützt werden müssten, um die für den Umgang mit diesen In­formationen notwendigen Grundrechtsstandards zu wahren. Zunächst verlor sich die Empörung der Bürge­rinnen und Bürger angesichts des Wartens auf die Ent­scheidung der belgischen Datenschutzbehörde. Die EU-Innenminister, darunter der damalige deutsche Innen­minister Schäuble, ließen nicht locker. Sie wollten ein Abkommen mit den USA aushandeln, mit dem der Zu­griff auf die Daten legalisiert werden könnte. Dabei wurden nicht einmal ansatzweise die erforderlichen Standards zum Schutz dieser hochsensiblen Bankdaten erreicht. Das Europäische Parlament verweigerte des­halb im März 2010 zu Recht am Ende seine Zustimmung. Es war eine Sternstunde des Europaparlaments und der Beginn eines neuen Selbstbewusstseins, das deutlich über den Fall SWIFT hinausstrahlt.

Interessant ist der Rückblick auf das damalige Ver­halten der jetzigen Bundesregierung. In der Abstimmung am 28. November 2009 wurde sie ihrer Verantwortung nicht gerecht und enthielt sich bei der Abstimmung im EU-Ministerrat. Praktisch hat sie aber zugestimmt. Dies, obwohl es der FDP gelungen war, eine glasklare Formulierung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Die FDP, allen voran die selbsternannte Freiheitsstatue Westerwelle, hatte jedoch nicht den Schneid, die Koali­tionskarte zu ziehen. Bundesinnenminister de Maizière versemmelte seinen Einstand, zumindest für den Bereich der „öffentlichen Sicherheit“. Die selbsternannte Bür­gerrechtspartei FDP war hier schon kurz nach dem Regierungsantritt bei ihrem ersten Belastungstest umge­fallen. Die Justizministerin setzte sich nicht durch, ihr Parteivorsitzender schloss sich ihrer damals geäußerten Kritik an SWIFT nicht an. Trotz aller Bekenntnisse für mehr Datenschutz hatte die schwarz-gelbe Bundesregie­rung die massive Kritik aus dem EU-Parlament, dem Bundesrat sowie von Datenschützern und Bürgerrechts­organisationen in den Wind geschlagen. Wenn es Ihnen Ernst gewesen wäre mit mehr Datenschutz und Bürger­rechten, dann hätten Sie nicht unsinnigste Steuersenkun­gen durchgesetzt, sondern bei SWIFT die Koalitions­karte gezogen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Dafür hat das Engagement aber nicht gereicht. Gut, dass die Bürgerrechte beim Europäischen Parlament so viel besser aufgehoben waren als bei der Bundesregie­rung.
Wir stehen jetzt vor der Aushandlung eines neuen Verhandlungsmandats. Die SPD hat sich in den vergan­genen Jahren wahrlich nicht hervorgetan mit Vorstößen zum Schutz der Grundrechte im Feld der öffentlichen Sicherheit. Jetzt – wir haben lange auf so etwas von Ih­nen gewartet – legen Sie einen Antrag vor, der grund­sätzlich Lob verdient. Die dort aufgezählten Standards fassen den Stand der Datenschutzdiskussion gut zusam­men. Wir stellen uns klar gegen jegliche Bestrebungen, die hohen Datenschutzstandards aufzuweichen oder zu schwächen. Die Bundesregierung muss sich dafür ein­setzen, dass das kommende Mandat so bürgerrechts­freundlich als irgend möglich ausgestaltet wird. Es be­steht kein Zeitdruck, auch wenn einige darüber klagen, der Datenfluss an die USA sei gegenwärtig gestoppt. Das Bundeskriminalamt erklärte höchstselbst unlängst, es könne mit den Finanztransaktionsdaten nichts anfan­gen und halte deren Wert in der Terrorismusbekämpfung für nicht maßgeblich. Wir werden natürlich auch in die­sem Verfahren sorgsam beobachten, ob in der Koalition weitere bürgerrechtliche Rollen rückwärts drohen oder sie gar Gefahr läuft, noch einmal umzukippen. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern und dem Schutz ihrer Daten und schuldig.

Im Folgenden finden Sie die Protokollrede:

Protkollrede zum SWIFT-Abkommen (pdf)