Zur Frage der Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit der Datenschutzgesetze auf Facebook und andere Anbieter aus Drittstaaten erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Verbraucherschutzministerin Aigner hält die Verarbeitung persönlicher Daten in Teilen für rechtswidrig. Offenbar hält sie auch gesetzliche Regelungen für notwendig. Bislang hat sie es bei vagen Ankündigungen belassen, gegen die Missstände beim Datenschutz im Internet vorgehen zu wollen. Frau Aigner drückt sich damit um ihre eigentliche Aufgabe: die Nutzerinnen und Nutzer wirksam zu schützen. Sie beglückt die Republik stattdessen mit medienwirksamen Symbolhandlungen, zuletzt ihrem Austritt aus Facebook. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger aber nichts gewonnen. Verantwortliches Regierungshandeln sieht anders aus. Notwendig sind vielmehr folgende Schritte:

– Zentrale Datenschutzbestimmungen wie das Telemediendatenschutzgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz sind voll auf Dienste wie Facebook oder Google anwendbar. Hier braucht es angesichts der anhaltenden Diskussionen eine gesetzliche Klarstellung im Bundesdatenschutzgesetz.

– Wenn Anbieter von sozialen Netzwerken wie Facebook und Myspace in den USA sitzen, werden die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer dorthin übermittelt. Grundlage für den Schutz dieser Daten ist das Safe Harbor Abkommen zwischen den EU und den USA. Unternehmen, die dem Abkommen beitreten, versprechen die Einhaltung der darin formulierten Datenschutzgrundsätze. Die USA hatten versprochen, die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren. Studien zeigen, dass die Kontrolle nicht einmal ansatzweise funktioniert und die Prinzipien nicht eingehalten werden. Das Abkommen muss umgehend auf den Prüfstand und neu verhandelt werden. Weil es um Grundrechtsschutz geht, duldet dies auch keinen Aufschub.

– Derzeit sehen sich die Aufsichtsbehörden der Länder für den Datenschutz im Internet zuständig. Es sollte geprüft werden, ob die Besonderheiten des Internet eine Bündelung der Aufsichtskompetenzen bei einer Aufsichtsbehörde erfordern. Dies könnte im Wege des Staatsvertrages geschehen. Für Unternehmen würde damit zugleich mehr Rechtssicherheit erzielt.

– Die Bundesregierung muss den Druck auf die USA erhöhen, durch eigene Datenschutzregelungen ein annehmbares Schutzniveau für persönliche Daten sicher zu stellen.

– Zu den notwendigen materiellen Änderungen der Datenschutzgesetze haben wir bereits die notwendigen Vorschläge formuliert (BT-Drs. 17/1589)