Zur Debatte um Google Street View, erklärt Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, und Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Die Forderungen – auch aus der Union – nach einer gesetzlichen Regelung offenbaren das Komplettversagen der Regierung, allen voran der Symbolministerin Frau Aigner und des eigentlich zuständigen Bundesinnenministers. Seit Monaten ist bekannt, dass Street View vom bisherigen gesetzlichen Schutzkonzept nur unvollständig erfasst wird und dass die Bundesbürger zu Recht einen gesetzlich verbürgten Schutz einfordern.

Der anhaltende Konflikt um Google Street View wirft grundlegende Fragen auf, die noch lange nicht geklärt sind. Ziel sollte sein, sowohl wichtige Gemeinwohlinteressen als auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten.

Der Erhalt der Panoramafreiheit ist wichtig. Zu Recht dürfen von öffentlichen Straßen aus sichtbare Gebäude und Objekte in Deutschland grundsätzlich uneingeschränkt bildlich erfasst und veröffentlicht werden. Dies dient der Freihaltung öffentlicher Räume von der ausschließlichen Verfügungsgewalt Einzelner.

Eben so wichtig ist die Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, dem in einer konkreten gesetzlichen Regelung Rechnung getragen werden muss. Diesem Grundrecht kommt in der digitalen Welt eine gestiegene Bedeutung zu, um Willkür im Umgang mit persönlichen Daten zu verhindern.

Es ist das gute Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Widerspruch gegen Abbildungen einzulegen, die ihre Persönlichkeitsrechte berühren. Dieses Verfahren muss bürgerfreundlich gesetzlich abgesichert werden.

Wir stellen uns dagegen, dass ein Unternehmen den öffentlichen Raum im Netz privatisiert. Kommunen und die Öffentlichkeit müssen beteiligt werden, um sowohl die freie Zugänglichkeit der Abbildungen öffentlicher Räume als auch die Rechtmäßigkeit der darauf aufbauenden Geschäftskonzepte und Ertragsmöglichkeiten zu gewährleisten.