Zum heutigen Treffen des Bundesinnenministeriums zu gesetzlichen Regelungen für Geo-Datendienste, erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Ziel der heutigen Gespräche des Bundesinnenministeriums war es, generelle Regelungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet zu finden. Dieser hehre Anspruch ist grundsätzlich zu begrüßen.Bundesinnen-, Justiz- und Verbraucherschutzministerium widersprachen sich bei ihren Statements jedoch in wesentlichen Punkten. So bleibt die Bundesregierung auch weiterhin in der Pflicht, einen grundlegenden Rechtsrahmen für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei Geo-Datendiensten vorzulegen.

Im Zuge des heutigen Treffens wurde einmal mehr deutlich: Anstatt endlich klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, verirrt sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in ministeriellem Kompetenzgerangel. Sie ist außerdem dem Irrglauben verfallen, dass sich Anbieter mit unterschiedlichsten Interessen gemeinsam auf einen verbraucher- und bürgerrechtsfreundlichen Kodex einigen könnten. Die heute vorgeschlagene Frist einer Selbstregulierung bis Dezember verzögert das notwendige
gesetzgeberische Handeln um mehrere Monate.

Auch das erklärte Vorhaben von Innenminister de Maizère, ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gesetzlich nicht zu verankern, scheint mit geltendem Datenschutzrecht kaum vereinbar und wird zu einer weiteren Verunsicherung der Bevölkerung beitragen.

Wir schließen uns den Forderungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach einem unabhängigen und für alle Geo-Datendienste geltendem Widerspruchsregister an. Es kann dem Einzelnen nicht zugemutet werden, ständig neue Geo-Datenangebote aufzuspüren, um dann Widerspruch einlegen zu können.