Zur anhaltenden Diskussion über die Wahrung von Netzneutralität erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Nur ein offenes und neutrales Internet gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern freie Meinungsäußerung und gleichberechtigte Teilhabe am Netz.

Wir lehnen es entschieden ab, die diskriminierungsfreie Übertragung von Datenpaketen zu unterwandern. Das Prinzip der Gleichberechtigung von Daten darf nicht zugunsten einzelner bevorzugter Anwendungen und Dienste aufgegeben werden. Wir wehren uns gegen ein solches Zwei-Klassen-Internet, in dem die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen, der Kreativwirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher zugunsten rein wirtschaftlicher Überlegungen hinten angestellt werden.

Ein lebenswertes, an demokratischen Werten orientiertes Netz ist notwendigerweise auf die Neutralität der Datenübermittlung angewiesen. Netzneutralität ist unabdingbar für die Freiheit und Offenheit der Internetkommunikation. Zur Meinungsfreiheit im 21. Jahrhundert gehört es, die eigene Homepage in einem neutralen Netz aufbauen zu können.

Die Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang, über den sie Inhalte gleichberechtigt senden und empfangen, Dienste und Anwendungen sowie Hard- und Software ihrer Wahl nutzen können – egal, welchen Dienstanbieter sie nutzen.

Als faire Wettbewerbsgrundlage war und ist Netzneutralität ein weltweiter Innovationsmotor für die Wirtschaft. Dieses entscheidende öffentliche Gut einer demokratischen Informations- und Wissensgesellschaft dürfen wir keinesfalls aufgeben.

In einem Antrag, den wir soeben eingebracht haben, fordern wir die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, sich für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität auf europäischer Ebene sowie im Telekommunikationsgesetz einzusetzen. Die Durchsetzung der Netzneutralität sollte die Bundesnetzagentur überprüfen.