Zum Beschluss der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag nach einer raschen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Der Beschluss der CSU offenbart einmal mehr ihre unausgegorenen Überwachungsphantasien im Bereich der Sicherheits- und Netzpolitik.

Eine überzeugende Innenpolitik denkt auch den verfassungsrechtlichen Schutz der Bevölkerung mit. Die CSU tut das nicht. Die wiederholte Forderung nach einer raschen Wiederauflage einer anlasslosen Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat macht das all zu deutlich.

Deshalb schweigt die CSU sich auch dazu aus, ob und wie eine solche Speicherung mit den engen verfassungsrechtlichen Grenzen vereinbar wäre, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aufgezeigt hat.

Durch die alleinige Anpreisung der Vorratsdatenspeicherung als Allheilmittel gegen terroristische Bedrohungen erweist die CSU einem effektiven Schutz der Bevölkerung einen Bärendienst. Das selbstgesteckte Ziel einer überzeugenden Sicherheitspolitik verfehlt das vorgelegte Papier völlig.