Zum Kompromissvorschlag der Bundesjustizministerin in Sachen Vorratsdatenspeicherung erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netz- und Innenpolitikder grünen Bundestagsfraktion:

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist umgekippt. Offenbar kann sie dem Druck aus den konservativen Reihen nicht standhalten. Das ist umso erstaunlicher als Parteichef Westerwelle gerade diesen Bereich zum letzten Bewährungsfeld der Liberalen erklärt hatte.

Der jetzt gemachte Vorschlag stellt einen Paradigmenwechsel dar. Obwohl die Speicherverpflichtung kurz ist und sich lediglich auf die IP-Adresse bezieht, zeigt sich hier dennoch eine Abkehr von der generellen rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung. Es ist zu befürchten, dass schon in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner die quantitativen
Instrumente massiv erweitert werden.

Die ehemalige Klägerin gegen die Vorratsdatenspeicherung, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, offenbart nun, dass die FDP ihren bisherigen Widerstand aufgibt. Es geht der Partei nicht mehr um die Frage, ob es eine solche Speicherung mit ihr überhaupt geben wird, sondern nur noch darum, wie diese ausgestaltet werden soll.

Auch eine einwöchige, anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat aller Bürgerinnen und Bürger ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in Freiheitsrechte. Ein Mehrwert für die Sicherheitsbehörden ist empirisch nicht zu belegen.