Zu dem Beschluss der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, die Grundlagen für ein Recht auf einen Internet-Breitbandanschluss für jeden Haushalt zu prüfen, erklärt Dr. Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion:

Geht man nach den Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums, so gibt es in Deutschland kaum noch Haushalte, die keinen breitbandigen Internetanschluss von mindestens 1 Megabit pro Sekunde besitzen. Die Realität in den ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins ist oftmals jedoch eine andere: Häufig fehlen hier noch immer breitbandige Internetanschlüsse – die Regionen und ihre Menschen sind einfach abgekoppelt von heute gesellschaftliche Teilhabe, zeitgemäßem Informationsaustausch und wirtschaftlicher Entwicklung.

Die grüne Bundestagsfraktion hat auf ihrer in der vergangenen Woche in Weimar stattgefundenen Klausurtagung auch über das Thema Internet-Breitbandausbau diskutiert. Einigkeit bestand darin, dass die Bedeutung von breitbandigen Internetanschlüssen für unsere moderne Wissensgesellschaft enorm ist. Gleichzeitig stellen sich die Ausbauerfolge, gerade in ländlichen Regionen, nur schleppend ein. Vor diesem Hintergrund wird die grüne Bundestagsfraktion, die Möglichkeit eines Rechts aller Bürgerinnen und Bürger auf einen breitbandigen Internetanschluss gesetzlich festzuschreiben, prüfen lassen. Eine solche – im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschriebene – Universaldienst-Verpflichtung gibt es in Deutschland heute bereits für Telefonanschlüsse und die Postzulieferung – für das Internet bisher noch nicht.

Die grüne Bundestagsfraktion wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um die juristischen und finanziellen Grundlagen für ein solches, universelles Recht auf einen breitbandigen Internet-Anschluss für jeden Haushalt, zu klären.