Zu dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Justizministers Schmalfuß, die Restlaufzeit des AKW Brunsbüttel auf das AKW Krümmel zu übertragen, erklärt der grüne Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, Dr. Konstantin von Notz:

Der Minister hat einen verrückten Vorschlag gemacht: Die Restlaufzeit einen Pannenreaktors Brunsbüttel einfach auf den nächsten Pannenreaktor Krümmel zu übertragen. Nach dem Moto: Weil man beim TÜV Probleme mit der einen Rostlaube hat, gibt man der anderen Rostlaube doppelt so lange TÜV.

Ein Atomkraftwerk ist keine Großanlage im herkömmlichen Sinne. Es ist weitaus gefährlicher. Darum ist auch der Schluss, den Minister Schmalfuß zieht, fatal: Eine unbefristete Betriebsgenehmigung für Atomkraftwerke bedeutet nichts anderes, als dass für Atomreaktoren laschere Auflagen gelten als für jede andere industrielle Großanlage. Eine solche Vorzugsbehandlung für marode Atomreaktoren darf es unter keinen Umständen geben.

Die gestrige Debatte im Landtag hat gezeigt, dass die schwarzgelbe Landesregierung keine Vorstellung hat, wie mit den schleswig-holsteinischen Reaktoren weiter umzugehen ist. Der Vorschlag des Ministers, einfach die Restlaufzeit von Brunsbüttel auf Krümmel zu übertragen, ist brandgefährlich. Er zeigt, wie unüberlegt und gefährlich die von CDU/CSU und FDP im Bund durchgesetzte Laufzeitverlängerung tatsächlich ist: Das bundesweit als Pannenreaktor bekannt gewordene AKWKrümmel könnte weit über das Jahr 2030 am Netz bleiben.

Krümmel ist und bleibt ein ganz erhebliches Risiko für die Bevölkerung. Dieses Risiko durch eine Übertragung von Restlaufzeiten um mehr als 20 Jahre zu verlängern, ist ein unverantwortlicher Vorschlag.