Zur heute vorgelegten Untersuchung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur Effektivität der Vorratsdatenspeicherung erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Immer wieder wird als Begründung für die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeichnerung mantraartig die These einer bestehenden Schutzlücke wiederholt. Dabei wird gerne vergessen, dass Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung von 2008 bis zur Einstellung durch das Bundesverfassungsgericht im März 2010 hatte. Eigentlich müssten also während dieses Zeitraums die Aufklärungsraten nach oben geschnellt sein.

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nun vorgenommene Aufschlüsselung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik hingegen beweist: Durch die Vorratsdatenspeicherung veränderten sich die Aufklärungszahlen auch bei schweren Straftaten nicht signifikant. Die vom Arbeitskreis vorgelegte Statistik leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte.

Bis heute wurde noch immer keine seriöse Rechtfertigung für die massiv in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger eingreifende Vorratsdatenspeicherung geliefert. Die vom Bundeskriminalamt angeführten Einzelfälle und Statistiken können dem Gesetzgeber nicht als Richtschnur dienen. Eine rationale Sicherheitspolitik darf sich niemals an Einzelfällen orientieren.

Das Interesse der Ermittlungsbehörden an einem weiteren Ermittlungsinstrument ist durchaus nachvollziehbar. Doch gerade im konkreten Fall der Vorratsdatenspeicherung überwiegen die negativen Auswirkungen der Maßnahme im Vergleich zu den lediglich behaupteten Vorteilen bei Weitem.

Auch mit dem jüngsten Kompromissvorschlag der Justizministerin droht ein irreparabler Schaden hinsichtlich des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Vertraulichkeit der Kommunikation über das Internet. Ein Generalverdacht gegen Nutzerinnen und Nutzer des Kommunikationsraums Internet aber ist mit unseren Grundrechten nicht vereinbar.