Zur anhaltenden Datenübermittlung von innereuropäischen Finanztransaktionsdaten in die USA entgegen den Bestimmungen des SWIFT-Abkommens erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

„Das zuständige US-Finanzministerium erhält keinesfalls Zugriff auf die Finanzdaten der EU“ – mit diesen Worten hat Bundesinnenminister de Maizière bei den Bundesbürgern als auch dem Parlament für die Zustimmung zum SWIFT-Abkommen geworben. Gemeint war damit der Ausschluss aller innereuropäischen Finanztransaktionen und so wurde es im Vertrag festgehalten.

Heute will de Maizière von seiner Aussage nichts mehr wissen. Die Erklärung seines Staatssekretärs in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses ist hanebüchen. Das Ministerium versteckte sich hinter technischen Spitzfindigkeiten, die seinerzeit der Öffentlichkeit zu keinem Zeitpunkt erklärt wurden.

Ob vorsätzlich oder nicht: Die Öffentlichkeit wurde über den Inhalt des Swift-Abkommens getäuscht. Einmal mehr wird die Leichtfertigkeit der Bundesregierung im Umgang mit den Datenschutzrechten der Bürgerinnen und Bürger offenkundig. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die sachgerechte Beschränkung des SWIFT-Abkommens auf Transaktionen mit Drittstaatbezug durchzusetzen. Eine eindeutige Klarstellung der Auslegung des SWIFT-Abkommens auf EU-Ebene, insbesondere gegenüber der die Anfragen der USA bearbeitenden Polizeibehörde EUROPOL ist umgehend erforderlich.