Zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz der Datenschutzbeauftragten und Vorschlägen des FDP Generalsekretärs Lindner erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Die deutliche Kritik an Forderungen nach der Wiedereinführung einer anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetdaten zu Sicherheitszwecken durch die Datenschutzbeauftragten ist richtig. Datenhalden, die zum Missbrauch geradezu einladen, sind Gift für die Demokratie und das Vertrauen in moderne Kommunikationsinfrastrukturen.

Anstatt aber den Rückenwind der Konferenz zu nutzen, bietet FDP-Generalsekretär Lindner dem Koalitionspartner einen faulen Deal auf Kosten der Bürgerrechte an. Die FDP will eine Zustimmung der CDU zu ihrem Kompromissvorschlag für eine kleine Vorratsdatenspeicherung erreichen, indem sie ihre Zustimmung zur Verlängerung der Sicherheitsgesetze anbietet. Beide Maßnahmen greifen tief in die Grundrechte ein. Damit würde die FDP gleich doppelt umfallen, ein Offenbarungseid zu Lasten der der Bürgerinnen und Bürger.

Auch die geplante zentrale Datensammlung von Flugverkehrsdaten durch die EU-Kommission wird von den Datenschutzbeauftragten zu Recht kritisiert. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich in Brüssel gegen dieses eindeutig grundrechtsverletzende Vorhaben auszusprechen.

Wir teilen ferner die Kritik der Datenschutzbeauftragten an der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Sicherheitsbehörden, die heimlich Schadsoftware auf Computern platzieren wollen, benötigen dafür normenklare Rechtsgrundlagen, an denen es bislang fehlt. Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechend maßgebliche hohe Hürden formuliert. Fachleute bestätigen weiterhin unsere massiven Zweifel, ob solche Zugriffe überhaupt technisch möglich sind, ohne den Kernbereich des Persönlichkeitsschutzes der Grundrechte verletzen zu können. Die Möglichkeit eines verfassungsmäßigen Einsatzes bleibt somit höchst zweifelhaft.