Anlässlich der heutigen Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes:

Wieder hat ein Verfassungsgericht in Europa die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Damit sind die bürgerrechtsfeindlichen Überwachungsphantasien erneut ausgebremst worden.

Jetzt muss auch die schwarz-gelbe Bundesregierung zur Vernunft kommen und sich für das Ende der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa einsetzen.

Anstelle des Feilschens um die Speicherfristen der Daten muss allen voran FDP- Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Flagge bekennen und sich den „Law and Order“ Interessen der CDU/CSU Hardliner in den Weg stellen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein sicherheitspolitischer Irrläufer, dem endgültig die rote Karte gezeigt gehört. Ein positiver Effekt der Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ist bis heute nicht belegt, gleichzeitig ist das Risiko des Datenmissbrauchs angesichts der angehäuften Datenberge immens.

Wenn die CDU/CSU Innenminister ein Machtwort der Kanzlerin in dieser Frage fordern, dann muss es ein deutliches Nein von Frau Merkel sein. Nein zur anlasslosen Generalüberwachung der gesamten Bevölkerung, Nein zur Umkehr der Unschuldsvermutung.