Zu dem heute vorgestellten Evaluationsbericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher der grünen Bundestagsfraktion für Innenpolitik:

Selbst die Kommission hält mittlerweile grundlegende Beschränkungen der Vorratsdatenspeicherung für notwendig. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie hat einen unhaltbaren Wildwuchs an Speicherungen und Datenzugriffen auf Verkehrsdaten der EU-Bürger in den Mitgliedstaaten ausgelöst. Die EU-Kommission ist daher in der Pflicht, diese fortwährenden offenkundigen Verstöße gegen die Grundrechte-Charta zu unterbinden. Der erste zwingende Schritt dafür besteht in der Aufhebung der Vorratsspeicherungsrichtlinie.

Die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur anlasslosen Massenspeicherung der Telekommunikations-Verkehrsdaten aller 500 Millionen EU-Bürger. Dass solch ein Massenspeicher weder geeignet noch erforderlich ist, haben wir von Beginn an kritisiert. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wurden die Umsetzungsgesetze deswegen gar nicht erst auf den Weg gebracht oder später von Verfassungsgerichten kassiert.

EU-Innenkommissarin Malmström hat mit der Ankündigung einer Evaluation der Vorratsdatenspeicherung berechtigte Erwartungen geweckt. Die seriöse und unabhängige Evaluierung von auf Dauer angelegten Grundrechtseingriffen nach wissenschaftlichen Maßstäben ist für ein rechtsstaatliches Europa eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Eine überzeugende Überprüfung der tief in die Grundrechte aller Bürger eingreifenden Richtlinie aber wurde nicht vorgelegt. Statt solider Zahlen weist der wissenschaftlich unhaltbare Bericht nur Lücken und Anekdoten auf. Der daraus von Malmström gezogene Schluss, die Vorratsdatenspeicherung müsse grundsätzlich fortgesetzt werden, ist schlicht skandalös. Wer meint, jetzt unter Verweis auf die unseriöse Evaluation eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland fordern zu können, zeigt nur die eigene Unbelehrbarkeit.