Zum Datenskandal bei Sony erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Das Ausmaß des bislang größten Hacks von Kundendaten ist erschreckend und offenbart eine beispiellose Dimension der Schlamperei. Die verzögerte Information der Öffentlichkeit ist skandalös: Verbraucher werden spärlich oder gar nicht informiert, Rückfragen sind unerwünscht. Wer dennoch Information wünscht, muss eine kostenpflichtige Telefonhotline anrufen. Das ist nicht nur nach deutschen Maßstäben absolut rechtswidrig.

Der Sony-Datenklau geht aber auch auf das Konto der schwarz-gelben Bundesregierung. Es steht zu befürchten, dass sich die Reaktion der Bundesregierung darin erschöpft, einen neuen Runden Tisch einzuberufen und Frau Aigner öffentlich die Löschung ihres Playstationaccounts verkünden wird.

Diese Verweigerung zu handeln wird zunehmend zum Sicherheitsrisiko für die Bürger. Die Untätigkeit der Bundesregierung wird auch zur Belastung für die Internetwirtschaft, die einen klaren Rechtsrahmen benötigt, um das Vertrauen der Internetnutzer zu verdienen.

Nach geltender Rechtslage wird es voraussichtlich keine Handhabe gegen Sony geben. Behauptungen der Union, der Konzern stehe in der Haftung, sind deshalb Augenwischerei. Und das Mantra der FDP, die Stiftung Datenschutz werde die Probleme schon richten, ist naiv und politisch unverantwortlich. Das Internet wartet nicht auf die untätige Koalition.

Bis heute hat man sich noch nicht einmal auf die Aufgaben einigen können, die diese Stiftung einmal übernehmen soll.

Auch die Bundesjustizministerin verschnarcht hier den nötigen Bürgerrechtsschutz. Verweise auf notwendige Regelungen auf europäischer Ebene dürfen nicht zur Vertagung auf den St. Nimmerleinstag führen und die Handlungsmöglichkeiten des nationalen Gesetzgebers ignorieren. Ohne weitere gesetzliche Instrumente wird es keinen Datenschutz in der Privatwirtschaft geben.

Wer Angebote gezielt für den deutschen Markt bereithält, für den müssen die bundesdeutschen Datenschutzbestimmungen zur Anwendung kommen. Hier bedarf es einer umgehenden und eindeutigen Klarstellung im Gesetz. Die Informationspflichten von Unternehmen sind zu verschärfen. Die Betroffenen selbst müssen ohne Wenn und Aber und unverzüglich informiert werden, wenn es zu Dateneinbrüchen kommt. Auch Verdachtsfälle müssen – wie in anderen Fragen des Verbraucherschutzes – umgehend gemeldet werden.