Zum Anstieg von Straftaten, die der Internetkriminalität zugerechnet werden, erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Der Rückgang bei den in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten Straftaten ist erfreulich. Das ist auch ein Verdienst gelungener Polizeiarbeit. Trotzdem versucht der Bundesinnenmister mit Verweis auf den Anstieg bei der Internetkriminalität, die aktuellen Zahlen als Argument für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu nutzen. Das ist unseriös und unredlich. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung – wenn überhaupt – nur für schwere Straftaten angewendet werden kann. Eine Vielzahl der unter Internetkriminalität zusammengefassten Straftaten erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik wird voraussichtlich noch einige Jahre ansteigende Zahlen im Bereich der Internetkriminalität aufweisen. Das ist nicht zuletzt die logische Konsequenz der weiter wachsenden Bedeutung des Internets für unsere moderne Informationsgesellschaft. Es erscheint deshalb durchaus überlegenswert, wegen der Neuheit und Komplexität der Deliktsformen mit weiteren organisatorischen Umstellungen zu antworten, etwa mit der Bildung von Facheinheiten sowohl auf staatsanwaltschaftlicher als auch auf polizeilicher Ebene.