Zu den Äußerungen der FDP-Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis 10 (Herzogtum Lauenburg/ Stormarn Süd) Dr. Christel Happach-Kasan in den Lübecker Nachrichten vom 8. Juni 2011 bezüglich der vom schwedischen Unternehmen Vattenfall angekündigten Schadensersatzforderung erklärt der grüne Bundestagsabgeordnete Dr. Konstantin von Notz:

Meine Kollegin Frau Happach-Kasan (FDP) gab in der Ausgabe der Lübecker Nachrichten vom 8. Juni 2011 zu Protokoll, Verständnis für die Ankündigung des Vattenfall-Chefs zu haben, im Zuge der Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel Schadensersatz fordern zu wollen. Die Positionierung ist doch ausgesprochen verwunderlich.

Auch an Frau Happach-Kasan dürfte nicht vorbeigegangen sein, wie katastrophal das Krisen- und Informationsmanagement von Vattenfall in der Vergangenheit war. Die Abschaltung der beiden als Pannenmeiler bekannt gewordenen Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel war daher die logische und überfällige Konsequenz dieser inakzeptablen Praxis und Erfahrungen der Vergangenheit. Das Unternehmen selbst hat einen erheblichen Teil dazu beigetragen, dass Krümmel von der schwarz-gelben Bundesregierung mit in die Kategorie „Altmeiler“ aufgenommen wurde.

Der schleswig-holsteinische Landesverband der FDP hat bereits erkannt, was Frau Happach-Kasan noch nicht verstanden zu haben scheint: Um möglichen Schadensersatzforderungen entgegentreten zu können, kommt es nun vor allem darauf an, eine möglichst solide gesetzliche Grundlage auf Bundesebene zu schaffen. Im Übrigen würde das Damoklesschwert Schadenersatzforderungen ohne die schwarz-gelbe Aufkündigung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses und den „Ausstieg aus dem Ausstieg“ heute nicht über uns schweben.

Statt sich noch immer als letzte Mohikanerin der deutschen Atomkraft aufzutreten und sich schützend vor das Unternehmen Vattenfall zu stellen, wäre Frau Happach-Kasan gut damit beraten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass es zu einer soliden gesetzlichen Grundlage kommt. Heute bereits anzukündigen, der Staat und damit der Steuerzahler werde wahrscheinlich regresspflichtig für ein Gesetz, dem die FDP zustimmen wird, ist nicht akzeptabel.