Hier finden Sie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Ingrid Hönlinger, Dr. Anton Hofreiter, Memet Kilic, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von Notz, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufbau einer Nationalen Küstenwache (BT-Drs. 17/6027 (Antwort BT-DRS 17/6221))

Inhalt
Federführung beim Aufbau einer Nationalen Küstenwache, Zusammenführung der Kompetenzen der am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden in einer dem Bundesministerium des Innern nachgeordneten Behörde, Einbeziehung der betroffenen Bundesländer
(insgesamt 11 Einzelfragen)

Unsere Vorbemerkungen
Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP „mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer Nationalen Küstenwache (…) zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen.“ Neben den seit Jahren bekannten Aufgaben einer Küstenwache wie Zoll, Fischereiaufsicht, Terrorabwehr, Rettungsdienst sowie Unfallverhütung und -bekämpfung hat vor allem die Katastrophe im Golf von Mexiko das Ausmaß der Herausforderungen und die Notwendigkeit einer Küstenwache deutlich gemacht. Derzeit sind allein fünf Bundesministerien mit Aufgaben zum Schutz der Küsten befasst:

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Schifffahrtspolizei), Bundesministerium des Innern (Bundespolizei), Bundesministerium der Finanzen (Zoll), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Fischereiaufsicht) und
Bundesministerium der Verteidigung (Bundesmarine). Hinzu kommen die Fischereiaufsicht und die Wasserschutzpolizei von fünf Ländern sowie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) und das Havariekommando in Cuxhaven.

Bereits im Januar 2010 erklärte Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, sich bezüglich der Küstenwache „im Laufe der nächsten Wochen (…) zu bestehenden Möglichkeiten konkretere Gedanken“ machen und „mit den anderen Betroffenen diskutieren und erörtern“ zu wollen. Im März 2010 erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Enak Ferlemann auf die Schriftliche Frage 101 des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/1248, dass „sich das Thema“ innerhalb der Bundesregierung noch „in der Abstimmung“ befinde.2 Anfang März 2011 wurde schließlich bekannt, dass sich die zuständigen Bundesministerien des Innern und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht auf einen Zeitplan zur Umsetzung des Koalitionsziels verständigen konnten. Derzeit besteht Unklarheit, ob und wie sich die Bundesregierung weiterhin zu ihrem Ziel bekennt.

Die Anfrage können Sie hier als PDF downloaden:
BT-DRS 17/6027 (Kleine Anfrage)
BT-DRS 17/6221 (Antwort)