Anlässlich der Innenministerkonferenz (IMK) erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Für die stets behauptete Schutzlücke bei der Strafverfolgung kann nach wie vor kein Nachweis erbracht werden – weder in Brüssel noch in Wiesbaden. Dennoch hält die Union an der Forderung nach einer raschen Wiederauflage der anlasslosen Massen-Speicherungen der Telekommunikations-Verkehrsdaten aller Bürger auf Vorrat fest. Nun scheint es anlässlich der Innenministerkonferenz Mode unter SPD-Innenministern zu sein, mit ihren Forderungen die Hardliner der Union in Sachen repressiver Law & Order Politik noch rechts zu überholen. Das ist bedauerlich.

Anstatt in diesem Fachgremium an effektiven und verfassungskonformen Maßnahmen und Alternativen der Innenpolitik zu arbeiten, wird es ohne Not mit Symboldiskussionen belastet. Darüber, wie die jetzigen Vorschläge mit den äußerst engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unter einen Hut zu bringen sind, schweigen sich die Vertreter von Union und SPD weiterhin aus.

Wir bleiben dabei: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mit einer den Bürger- und Grundrechten verpflichteten Politik nicht zu vereinbaren – egal wie lange Verkehrsdaten gespeichert werden sollen. Es ist nicht hinnehmbar, dass alle Bundesbürger unter einen Generalverdacht gestellt werden. Einmal eingeführt, sind Vorratsdatenspeicherungen kaum noch rechtsstaatlich einhehbar und stellen in ihrer Streubreite einen äußerst schweren Grundrechtseingriff dar.

Die SPD geht in Sachen Vorratsdatenspeicherung denjenigen Sicherheitspragmatikern auf den Leim, die die Vorratsdatenspeicherung als Allheilmittel insbesondere gegen die Unsicherheit des Internets anpreisen. Darin kommt ihre eigene Unsicherheit und Überforderung im Umgang mit dieser veränderten Kommunikationswelt zum Ausdruck.

Wir fordern die Innenminister der Länder auf, sich endlich mit der Frage useinanderzusetzen, wie den Strafverfolgungsbehörden ein möglichst effektives Instrumentarium für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden kann und gleichzeitig die verfassungsrechtlich garantierten Bürgerrechte geachtet werden.