Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutz einer Arbeitnehmerin aus der Altenpflege, die Strafanzeige gegen Vivantes erstattet hatte, erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Das heutige Urteil des EGMR zeigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf beim Schutz von Whistleblowern in Deutschland. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen endlich besser vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit kriminelle Machenschaften und illegale Praktiken in Unternehmen, Institutionen und Behörden aufdecken. Arbeitgeber können von ihnen grundsätzlich Loyalität, aber keinen Kadavergehorsam erwarten. Die spätere Einstellung eines Strafverfahrens gegen den Arbeitgeber darf nicht zur Schutzlosigkeit mutiger Hinweisgeber führen.

Deutschland steht auch nach dem G 20-Antikorruptions-Aktionsplan in der Pflicht. Die Bundesregierung handelt nicht, sondern verweigert sich wieder einmal dem Notwendigen. Wir fordern die Regierungskoalition auf, kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der kleinen Kammer des EGMR einzulegen, sondern endlich ihre Hausaufgaben zu machen. Vorschläge aus der letzten Legislaturperiode hatte die Union gestoppt. Der heutige Fall zeigt einmal mehr, dass wir endlich klare Regeln brauchen. Wir werden nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf dazu vorlegen.