Zu den heutigen Äußerungen der schleswig-holsteinischen Verkehrs-Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang, welche sich auf ein der dpa am 10. September 2011 gegebenes Interview beziehen, erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz:

Mit meinen Äußerungen habe ich offenbar einen wunden Punkt getroffen. Anders ist die Reaktion der schleswig-holsteinischen Verkehrs-Staatssekretärin nicht zu erklären. In ihrer Pressemitteilung schreibt Frau Zieschang, dass die angesprochenen Kostensteigerungen lediglich von mir „behauptet“ würden und „nicht ansatzweise nachvollziehbar“ seien. Hätte Frau Zieschang das Interview aufmerksam gelesen, so wäre ihr aufgefallen, dass die angeführten Zahlen keinesfalls von mir, sondern vom Bundesrechnungshof stammen.

Sowohl der Bundesrechnungshof als auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages haben wiederholt darauf hingewiesen, dass der Staatsvertrag „erhebliche Unsicherheiten“ für die öffentlichen Haushalte berge. Und dies völlig unabhängig von den von der dänischen Seite zu übernehmenden Kosten. Der Bundesrechnungshof weist in seiner Stellungnahme vom 30. April 2009 explizit auf die vielfältigen Mängel des Staatsvertrags hin und kritisiert, dass der Staatsvertrag Klauseln enthalte, die die Vertragspartner zu Nachverhandlungen „verpflichten“.

Auch angesichts der Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 30. Oktober 2008, in der es wörtlich heißt „Aufgrund der höheren Baukosten und der niedrigeren Benutzergebühren geht der Bundesbeauftragte davon aus, dass sich die Feste Verbindung nicht refinanzieren wird.“ ist die Äußerung der Staatssekretärin, für die Ziehung der Ausstiegsklausel bestehe „nicht der geringste Anlass“, ein starkes Stück.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung wäre gut beraten, die mittlerweile drei Jahre alten Stellungnahmen, auf die wir wiederholt aufmerksam gemacht haben, endlich zur Kenntnis zu nehmen und angesichts von Haushaltssituation und Schuldenbremse die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Die beiden Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes können Sie hier downloaden:
1. Stellungnahme (7 Seiten) [63 KB] , 2. Stellungnahme (37 Seiten). [2.180 KB]