Der öffentliche Dienst trägt die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufgabenerfüllung wird im Kernbereich durch Beamte ausgeführt, das Berufsbeamtentum ist nach der Verfassung relativ umfänglich abgesichert und ein fester Pfeiler unseres Gemeinwesens.

Gleichwohl steht der öffentliche Dienst des Bundes, der Länder sowie der Kommunen vor gewaltigen Herausforderungen. Die langfristig strukturverändernden Entwicklungen wie z.B. der demographische Wandel werden Probleme bei der Fachkräftegewinnung nach sich ziehen. Die personellen Entscheidungen der zurückliegenden, Jahrzehnte werfen aktuelle Fragen hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Beamtenversorgung auf. Konstruktionen wie die Parallelität von Angestellten- und Beamtenverhältnissen in Behörden werfen zahlreiche rechtliche, darunter auch Gleichbehandlungsfragen auf.

Kern grüner Politik in diesem Bereich ist der Erhalt des hohen Niveaus der bundesdeutschen Verwaltung bei gleichzeitiger konsequenter Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Wer wie wir Grünen hohe Ansprüche an die Steuerungsaufgaben sowie die Gewährleistungsverantwortung der öffentlichen Hand stellt, dem liegt der sorgsame Umgang mit dem Personal besonders am Herzen.

Auch für den öffentlichen Dienst bedeutet der stete Wandel allerdings eine notwendige Anpassung an eine sich laufend verändernde Gesellschaft. Laufende Reformen müssen deshalb auch im Bereich des Beamtenrechts ständig vorgenommen werden. Wir halten eine Reihe von Ergebnissen der sog. Bull-Kommission für nach wie vor wegweisend in Bezug auf mögliche Reformen des öffentlichen Dienstes.