Die Bedeutung des Datenschutzes steigt. Die weitere Technisierung unseres Alltages sorgt dafür, mit der zunehmenden Überwachbarkeit unseres Alltages und der steigenden Nutzung des Internets.

Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Gesetze müssen für einen effektiven und stabilen Ordnungsrahmen sorgen, der den Umgang mit Daten und Informationen über Personen regelt. Tieferer Sinn ist der Schutz der Privatheit als auch der Entscheidungsfreiheit der Einzelnen vor Datenmissbrauch, staatlicher Willkür und ungerechtfertigten Benachteiligungen von Verbrauchern. Immer deutlicher wird, dass dabei nicht mehr streng zwischen staatlicher und privater Datenverarbeitung getrennt werden kann, die Grenzen verschwimmen. Klar wird das, wenn Sicherheitsbehörden auf Facebook zugreifen und private Telekommunikationsanbieter für staatliche Sicherheitszwecke Verkehrsdaten bevorraten sollen.

Im Bereich des öffentlichen Datenschutzes dominiert der Streit um die Vorratsdatenspeicherung das Feld. Wir Grüne haben uns eindeutig gegen die aus unserer Sicht unverhältnismäßige, aber auch ineffektive verpflichtende Massenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten gestellt. Wir wollen keinen Generalverdacht gegen unbescholtene Bürger, sondern gezielte Ermittlungsarbeiten. Wir werden das in unserer Macht stehende Tun, um gegen den gewaltigen Druck aus Sicherheitskreisen als auch von Seiten der Europäischen Kommission, die an ihrer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung offenbar festhalten will, eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern.

Im Bereich des nichtöffentlichen Datenschutzes steht die Frage der Reform des Datenschutzrechts im Vordergrund. Nicht zuletzt die sozialen Netzwerke und der Streit um die Datenverarbeitungspraktiken von Facebook befeuern die Reformdebatte. Wir Grüne wollen eine umfassende Reform sowohl auf europäischer als auch bundesdeutscher Ebene und knüpfen damit an unsere Initiativen aus der rot-grünen Koalition an. Wir wollen eine ausdrückliche Erwähnung des Selbstbestimmungsrechts im Grundgesetz, eine Anpassung der bestehenden Datenschutzgesetze an das Internetzeitalter bei gleichzeitigem Erhalt eines hohen Schutzniveaus sowie einen Schwerpunkt bei der Verbindung mit dem Verbraucherschutz.

Das Hauptfeld meiner Aktivitäten lag deshalb in den zurückliegenden Monaten im Bereich des Datenschutzes. Wir haben mit zahlreichen Anträge wie z.B. zu SWIFT, PNR, ELENA, sozialen Netzwerken sowie auch Gesetzesentwürfen versucht, die schwarz-gelbe Koalition zu Verbesserungen des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger zu bewegen. Ein zentrales Projekt dieser Legislaturperiode ist der Beschäftigtendatenschutz. Mit dem von mir vorgelegten Gesetzentwurf habe ich versucht, dem Regierungsentwurf einen ausgeglicheneren, das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern besser berücksichtigenden Entwurf vorzulegen.