Zum „Trojaner-Bericht“ des Bundesbeauftragten für Datenschutz erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Noch immer liegen keine Quellcodes des sogenannten „Bundestrojaners“ vor. Ohne diese Codes ist eine seriöse Einschätzung nicht möglich. Wir verlangen eine umfassende Aufklärung über die Programme und deren Einsatz. Ohne diese Aufklärung dürfen entsprechende Programme nicht wieder verwendet werden.

Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Die technische Unmöglichkeit der Löschung von Inhalten, die den verfassungsrechtlich gebotenen Kernbereichsschutz betreffen, ist skandalös. Die Bundesregierung hat sich bei der Beschaffung der grundrechtssensiblen Software mindestens fahrlässig verhalten.

Zudem drückt sie weiterhin beide Augen zu, wenn diese Unternehmen ihre mit öffentlichen Mitteln entwickelte Software in aller Welt veräußern. So wurde die Software der Firma Digitask auch vom ägyptischen Regime eingesetzt, um die Opposition im Zuge des „arabischen Frühlings“ zu überwachen.

Auch der im Schaar-Bericht festgestellte, offenkundig viel zu leichtfertige Umgang mit Daten der Betroffenen lässt das BKA nicht gut aussehen. Erhebliche Verstöße gegen selbstverständliche Regelungen im Umgang mit derart sensitiven Daten werfen die Frage auf, wie es um das Datenschutzmanagement bei den geprüften Behörden steht.

Wer angesichts dieser Sachlage bereits neue Rechtsgrundlagen für den Trojaner fordert, will sich vor der anstehenden Aufgabe drücken. Ohne eine vollständige Untersuchung aller zum Trojanereinsatz erhobenen Vorwürfe darf es keine Fortführung dieses rechtsstaatlich fragwürdigen Instruments geben.