Zu der in den letzten Tagen am schwarz-gelben Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens geäußerten Kritik erklärt Dr. Konstantin von Notz, innen- und netzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion:

Zu Recht wurde Kritik an einem von CDU/CSU und FDP in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievten Gesetzentwurf zum Meldewesen laut: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde ins Leere laufen.

War in ursprünglichen Entwürfen des Gesetzes noch eine Einwilligung des Bürgers für den Fall vorgesehen, dass Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an die Wirtschaft weitergegeben werden, sind die entsprechenden Passagen „kurz vor Ladenschluss“ noch durch die Koalition geändert worden – zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger.

Zwar ist eine grundsätzliche Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen, diese wird jedoch durch eine Ausnahmeregelung unterlaufen, welche Missbrauch Tür und Tor öffnet: So ist ein Widerspruch nicht möglich, wenn Daten zum Abgleich mit bestehenden Daten verwendet werden. CDU/CSU und FDP änderten das ursprünglich noch vorgesehene Opt-in also nicht nur in ein sogenanntes Opt-Out- Verfahren, sondern relativierten dieses noch zusätzlich. Zu Recht weist Peter Schaar als Bundesbeauftragter für den Datenschutz auf die Gefahr für die verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmung der Verbraucher hin.

Keine Kontrolle über die eigenen Daten, keine wirksame Widerspruchsmöglichkeit und eine Speichererlaubnis für alle Lebenslagen bis die Server platzen — ganz offenbar haben sich in der schwarzgelben Koalition einmal mehr die Wirtschaftsinteressen zu 100% durchgesetzt – ein weiteres Armutszeugnis für die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP.

Insgesamt ist die gesetzliche Neuregelung nichts anderes als ein vorgezogenes schwarz-gelbes Wahlkampfgeschenk an Adresshändler und die Werbeindustrie. Aus diesem Grund haben wir Grünen in den Ausschussberatungen massive Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert und werden das Vorhaben über den Bundesrat stoppen.