211. Sitzung, 29.11.2012, TOP 30:

Schutz vor Schiffsunfällen beim Bau der Fehmarnbelt-Querung sicherstellen

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren diskutiert dieses Hohe Haus über die Sinnhaftigkeit einer festen Querung über den Fehmarnbelt – leider, das muss man an dieser Stelle sagen – in einer Art und Weise, die dem Ansehen des Deutschen Bundestages nur sehr bedingt nutzen dürfte. Die Kritikerinnen und Kritiker der Querung verweisen seit langem immer wieder auf die ganz massiven ökologischen und ökonomischen Probleme und Risiken des Projekts – ohne dass die Befürworter der Querung hierauf reagieren. Nach dem Motto „Augen zu und durch“ halten sie weiter unbeirrt an den bisherigen Planungen fest, ignorieren jegliche ökonomische und ökologische Grunderfordernisse und lassen die Bürgerinnen und Bürger der Region mit ihren Sorgen weiter alleine.

Wir erinnern uns: Bereits in der letzten Legislatur, also noch vor der Verabschiedung des Begleitgesetzes zum Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik und dem Königreich Dänemark, wurden die Risiken des Projekts in einer vierstündigen Anhörung des Verkehrsausschusses des Bundestages am 6. Mai 2009 ausführlich diskutiert.

Obwohl schon damals auf die eklatanten Planungsmängel des Projekts und die dadurch kaum absehbaren Risiken für das hochsensible Ökosystem der Region aber auch die öffentliche Hand hingewiesen wurde, ignorierten CDU/CSU, SPD und FDP systematisch die immer wieder auch empirisch untermauerten Argumente der Kritiker und hielten an den Planungen unbeirrt fest. Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Staatsvertrag über den Bau einer Festen Fehmarnbelt-Querung gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie von 16 Abgeordneten aus den Fraktionen der SPD und CDU/CSU. Am 14. Juni 2010 trat der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark schließlich in Kraft.

Die eklatanten ökonomischen und ökologischen Planungsmängel, auf die sowohl meine Fraktion als auch die Fraktion Die Linke in zwei Anträgen, über die wir hier vor wenigen Monaten erst gemeinsam diskutierten, noch einmal hinwiesen, sind auch anderen nicht verborgen geblieben: Sowohl der Bundesrechnungshof als auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages machen seit mehreren Jahren in verschiedenen Stellungnahmen auf die völlig unklaren Formulierungen des Staatsvertrags und den sich daraus ergebenden Risiken aufmerksam.

Bereits vor Inkrafttreten des Staatsvertrags warnte der Bundesrechnungshof in einer Stellungnahme nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) an den Rechnungsprüfungsausschuss, einen Unterausschuss des Haushaltsausschusses des Bundestages, dass sich die bisher kalkulierten Kosten für den Ausbau der Deutschen Hinterlandanbindung auf 1,7 Milliarden Euro verdoppelt hätten – ohne dass weitere Kosten wie der Ausbau des Knotenpunktes Hamburg oder zweigleisige Ausbau des Schienenteilstücks von Lübeck bis Puttgarden überhaupt berücksichtigt wurden. Mit Hinweis hierauf hat der Bundesrechnungshof wiederholt die Bundesregierung dazu aufgefordert, aktualisierte Kostenkalkulationen vorzulegen.

Genauso wenig wurden bisher die Kosten für eine bei der Realisierung einer festen Fehmarnbelt-Querung zwingend benötigten zweiten Brücke über den Fehmarnsund berücksichtigt. Gleiches gilt für die Kosten für eine immer wieder in Aussicht gestellten Alternativtrasse der Hinterlandanbindung fernab der Ostseebäder sowie dringend benötigte Lärmschutzmaßnahmen. Addiert man alle bislang nicht berücksichtigten Kosten für die öffentlichen Haushalte landet man schnell bei einer Summe von mehreren Milliarden Euro, wohlgemerkt für die Hinterlandanbindung eine Querung, die aller Wahrscheinlichkeit nach weit unter 10.000 Autos und unter 100 Züge am Tag nutzen würden und deren Grundlast damit unter 20 Prozent der üblichen Kapazität einer zweistreifigen Schnellstraße mit 26000 Autos am Tag läge.

Der Bundesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme vom April 2009 folgerichtig bezüglich des Projekts vor „erheblichen Unsicherheiten für künftige Bundeshaushalte“ gewarnt. Des Weiteren kritisierte der Bundesrechnungshof zahlreiche unklare juristische Formulierungen des Vertragswerks. So enthalte der Staatsvertrag „Klauseln, welche die Vertragspartner unter nur unpräzise formulierten Voraussetzungen zu Nachverhandlungen – auch über die Kostentragung – verpflichte.  Obwohl die Bundesregierung als verantwortliche Vertragspartnerin immer wieder mit Hinweis auf die eklatanten Planungsmängel, die extremen Kostensteigerungen des Projekts und die in § 22 des Staatsvertrags explizit vorgesehene Möglichkeit, dazu aufgefordert wurde, in Neuverhandlungen mit dem Königreich Dänemark einzutreten, hat sie diese Verpflichtung bisher ignoriert. Die Bundesregierung, lassen sie mich dies an dieser Stelle ausdrücklich sagen, trägt damit die volle politische Verantwortung für dieses mit massiven Risiken verbundene Projekt.

Neben den enormen ökonomischen Risiken des Projekts wurde von den Kritikerinnen und Kritikern der Querung auch immer wieder auf handfeste ökologischen Gefahren einer festen Querung über den Fehmarnbelt hingewiesen – darunter auch auf die noch immer ungelöste Frage der Schiffssicherheit. Auch diese Problematik wurde im Rahmen der Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages bereits am Ende der 16. Wahlperiode ausführlich diskutiert – allerdings ging man damals noch von einer Brücke als Querung aus. Heute wissen wir, dass das Projekt als Tunnel realisiert werden soll. Während ein Tunnel nach dessen Fertigstellung zweifelsfrei weniger Risiken für die Schiffssicherheit als eine Brücke mit sich bringt, ist dies während der Bauphase zweifellos nicht der Fall. Daher haben wir auch in unserem Antrag vom 25. April 2012 erneut auf die Problematik aufmerksam gemacht und die Bundesregierung aufgefordert, dies in ihre Abwägungen bzgl. der Bewertung der Sinnhaftigkeit des Projekts einzupreisen.

 

Bereits in der Anhörung wurde durch verschiedene Sachverständige darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Errichtung der Querung ein erhebliches Gefahrenpotential für das hochsensible Ökosystem der Ostsee entsteht, das Baugebiet sich direkt in mehrfach ausgewiesenen Schutzgebieten befindet und es sich beim Fehmarnbelt um eine der meist befahrensten Wasserstraßen der Welt handelt. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auch darauf verwiesen, dass der Begriff „Schifffahrt“ in dem vorliegenden Staatsvertrag mit keinem Wort Erwähnung findet. Damit stellt sich die Frage, auch hierauf haben wir bereits in unserem Antrag vom 25. April 2012 aufmerksam gemacht, ob dringend benötigte Sicherungsmaßnahmen in dem mit mehreren zehntausend Schiffsbewegungen jährlich zu den am meisten befahrensten Wasserstraßen der Welt gehörenden Fehmarnbelt eigenständig und durch Kostenteilung zwischen den Vertragsstaaten finanziert werden müssen. Hierzu fehlt jede zwischenstaatliche Vereinbarung im Staatsvertrag, was auch hinsichtlich Haftungsfragen und Kostenverteilungen bei zu prognostizierenden Havarien nach Ansicht eines Sachverständigen der Anhörung „eine grobe vertragliche Fahrlässigkeit“ darstellt. Hoffentlich müssen wir niemals erleben, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, wie sie die politische Verantwortung für die Havarie eines Öltankers in einem der sensibelsten Meeresgebiete Deutschlands übernehmen!

Vor dem Hintergrund auch in dieser Hinsicht zahlreicher bislang ungeklärter Fragen begrüßen wir den heute vorgelegten Antrag der SPD, der das Thema noch einmal auf die Tagesordnung setzt und zahlreiche wichtige Forderungen für eine verbesserte Schiffsicherheit während der Bauphase der Fehmarnbelt-Querung enthält.

Dass die Initiative es gleichzeitig verpasst, die zahlreichen anderen, vielfältigen Problemlagen, die sich aus den bisherigen eklatanten Planungsmängeln bezüglich der festen Fehmarnbelt-Querung ergeben, auch nur stichwortartig zu erwähnen und dringend benötigte Nachbesserungen von der Bundesregierung nicht einfordert, verwundert uns sehr. Wir bedauern es ausdrücklich, dass die SPD-Fraktion mit der Vorlage dieser Initiative ihr grundsätzliches Einverständnis zu einem Verkehrsprojekt aus Zeiten des Kalten Krieges, dessen tatsächliche Sinnhaftigkeit längt widerlegt ist und dessen negativen Auswirkungen auf zahlreiche schleswig-holsteinischen Gemeinden und die Insel Fehmarn ganz enorm ist, noch einmal dokumentiert.

Dass es der heute hier vorliegende Antrag der SPD versäumt, zumindest mit Nachdruck Nachbesserungen bezüglich

– einer zweiten Fehmarnsundquerung,
– einer Alternativtrasse der Hinterlandanbindung,
– zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen,
– und der Beseitigung sonstiger durch die Querung entstehender Nadelöhre wie dem Knotenpunkt Hamburg etc. pp. einzufordern,

ist aus Sicht meiner Fraktion nur schwer verständlich und wirklich bedauerlich.

Herzlichen Dank!