Bundesministerium des Innern in Berlin

Zum Verhalten der Bundesregierung bei den Verhandlungen im Ministerrat zur EU-Datenschutzreform erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Netz- und Innenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Konstantin von Notz:

Die Bundesregierung arbeitet gezielt am Rückbau des Datenschutzes auf EU-Ebene. Offenbar will der Ministerrat Bundesinnenminister Friedrichs Vorschlag folgen, den Erlaubnisgrundsatz zu streichen. Dies darf nicht geschehen. Es gibt im Zeitalter des Internets keine risikofreien Bagatelldatenverarbeitungen. Ohne diesen Schutzansatz werden sich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich verschlechtern.

Der Erlaubnisgrundsatz schützt die Bürgerinnen und Bürger ganz maßgeblich vor Willkür und Datenmissbrauch. Nicht Bürgerinnen und Bürger, sondern Behörden und Konzerne müssen rechtfertigen, wenn Informationen weitergegeben, verändert oder anderweitig zum Nachteil genutzt werden.

Die Desinformationskampagne des Bundesinnenministers zu diesem wichtigen Element des Datenschutzes verschleiert, dass damit der Datenwillkür durch Unternehmen Tür und Tor geöffnet würde. Dieser geplante Rückbau des Grundrechtsschutzes geht auf das Konto der FDP und der Bundesjustizministerin, die offenbar stets dann alle Bürgerrechte über Bord werfen, wenn ein Wirtschaftsunternehmen Daten verarbeitet.

Die EU aber liefe mit einer entsprechenden Entscheidung in eine sich weiter vertiefende Glaubwürdigkeitskrise. Die EU-Datenschutzreform würde maßgeblich geschwächt werden und den Eindruck bestärken, dass die EU-Bürokratie in erster Linie den Überwachungsstaat vorantreiben will, während die Grundrechte letztlich als vernachlässigbare Größe bewertet werden.