243. Sitzung, 06.06.13, Top 23:

Protokollrede zur 2./3. Lesung des interfraktionellen Antrags zu Softwarepatenten

Erst vor wenigen Wochen diskutierten wir an dieser Stelle über unsere interfraktionell vorgelegte Initiative „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen”.

Als Grüne haben wir uns, auch und gerade vor dem Hintergrund so manch anderer Debatte, die wir hier in diesem Bereich in dieser Legislatur geführt haben, sehr über die interfraktionelle Initiative und die Erneuerung der gemeinsamen Absichtsbekundung, der weiter ausufernden Patentierung im Softwarebereich einen Riegel vorzuschieben, gefreut.

Ich spreche sehr bewusst von „Erneuerung“ der gemeinsamen Absichtserklärung, da, wie wir ja alle wissen, eine entsprechende – ebenso interfraktionelle – Aufforderung, sich dieses drängenden Problems anzunehmen, seit etlichen Jahren vorlag ohne dass es zu notwenigen Nachjustierungen gekommen ist.

Auch an so mancher, in der nun vorgelegten Initiative zu findenden Formulierung ist daher abzulesen, dass die Geduld der Fraktionen, dem munteren Treiben findiger Patenttrolle weiter zuzusehen zusehends schwindet und der einhellige Wille besteht, weiter zunehmender Marktzugangsbarrieren vor allem für kleine und mittlere Unternehmen effektiv einzuschränken.

Die Geduld aller Beteiligten schwindet auch vor dem Hintergrund, dass es schlicht nicht hinnehmbar ist, dass Einzelentwickler und vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung neuer Software durch eine heute in Teilen unklare Rechts- und eine häufig unüberschaubare Patentlage unbeabsichtigt riskieren, die Patente Dritter zu verletzen. Hierdurch wird Innovationskraft in einem auf Innovationen angewiesenen Bereich unnötig ausgebremst.

Aufgrund immer schneller werdenden Innovationszyklen und einer ganz erheblichen Anzahl gewährter Softwarepatente sowie einer – teilweise sicherlich auch bewusst – unklaren Formulierung vieler Patentansprüche ist es vor allem kleinen und mittleren, aber zunehmend auch großen Unternehmen heute praktisch unmöglich, die Patentlage zu überblicken.

Die direkte Folge dieser heute vielfach unklaren Rechts- und unüberschaubaren Patentlage sind die Verfahren, die zahlreiche Unternehmen derzeit gegeneinander führen und von denen wir beinahe täglich in den Zeitungen lesen können.

Zugleich sind sie nur die Spitze des Eisbergs. Für mich und meine Fraktion ist es nicht hinnehmbar, weiter zu beobachten, dass es sich zwar wenige große Unternehmen leisten können, angesichts der Unwägbarkeit eines langwierigen Rechtsstreits Patentlizenzgebühren oftmals auch dann zu zahlen, wenn ein entsprechender Anspruch durchaus zweifelhaft ist, während kleine und mittelständige Unternehmen sowie einzelne Entwickler dies nicht können.

Ich hoffe, uns allen, und damit blicke ich auch in Richtung Regierungsbank, ist mittlerweile bewusst, dass es hier einen tatsächlichen Handlungsbedarf gibt. Ziel notwendiger Reformen muss sein, der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers wieder Geltung zu verschaffen und der ausufernden Patentierung im Softwarebereich wieder deutliche Grenzen aufzuzeigen. Dazu, wie dies umgesetzt werden könnte, machen wir konkrete Vorschläge in unserem Antrag, auf die ich ja bereits ausführlich in der ersten Lesung eingegangen bin und es uns allen an dieser Stelle erspare, noch einmal detailliert darauf zu verweisen.

Das Ziel, der eigentlichen Intention des Gesetzgebers wieder Geltung zu verschaffen, sollten wir, und auch da schau ich, meine Damen und Herren, noch einmal direkt in Richtung Regierungsbank, keinesfalls aus den Augen verlieren. Geschieht dies, so bin ich mir sicher, werden wir hier in der nächsten Legislatur erneut stehen und eine ganz ähnliche Debatte führen.

Als Grüne Fraktion hatten wir bedauert, dass sich die schwarz-gelbe Koalition erneut geweigert hat, diese Initiative mit allen Fraktionen dieses Hohen Hauses vorzulegen, was wir angeregt hatten. Umso erfreulicher finden wir es, dass auch Die Linke das Anliegen unterstützt und so zum Ausdruck bringt, dass der vorgelegte Antrag in der Tat den Willen aller Fraktionen widerspiegelt.

Dass unser Antrag, in dem wir feststellen, dass innovative, leistungsfähige und sichere Informationssysteme heute eine „unverzichtbare Grundlage der Wissens- und Informationsgesellschaft“ sind, in der hierzu stattgefundenen Anhörung des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses breite Zustimmung der geladenen Sachverständigen fand und vielfach gelobt wurde, hat uns sehr gefreut. Ihnen an dieser Stelle für Ihre Expertise noch einmal einen ganz herzlichen Dank.

Gewiss ist der Antrag auch ein Stück weit der guten Zusammenarbeit im Rahmen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu verdanken, die sich in einer eigenen Projektgruppe mit den Fragegestellungen, die nun auch Gegenstand der Initiative sind, sehr intensiv auseinandersetze.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sehr sicher, dass der heute in abschließender Beratung auf der Tagesordnung stehende Antrag nicht die letzte Initiative sein wird, die auf die vielfach wirklich progressiven – vielfach interfraktionell verabschiedeten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aufbaut und verspreche Ihnen, dass zumindest meine Fraktion an verschiedenen Stellen auf die gemeinsam gefassten Beschlüsse zurückgreifen und auch sie gegebenenfalls an sie erinnern wird.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!