Digitalisierung und Gesellschaft - Kommunikation Smartphone Erreichbarkeit Beschleunigung - Mann mit Smartphone im PLH unten mittig - Foto MatteoIm Zuge anhaltenden Diskussion um den NSA-Spähskandal hörte man in der Vergangenheit immer wieder bizarre Töne – selbst von Ministern. Bekanntestes Beispiel ist der für die Kontrolle der Geheimdienste zuständige Kanzleramtsminister Pofalla, der die Affäre vor Monaten kurzerhand für beendet erklärte. Eine Position, die Verwunderung und Häme auslöste – zu offensichtlich waren die im Raum stehenden Vorwürfe alles andere als ausgeräumt . Der für den Schutz der Verfassung zuständige Innenminister Friedrich erfand gar ein neues „Super-Grundrecht“, wofür er ebenfalls viel Spott erntete. Ähnlich abstruse Vorschläge waren auch von anderen führenden Vertreter der Union zu hören. So forderte Hans-Peter Uhl, seines Zeichens immerhin innenpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, die Bürgerinnen und Bürger auf, am besten gleich gänzlich auf digitale Kommunikation zu verzichten. Ein „back-to-Brief“ quasi, eine Strategie, auf die auch die Taliban zurückgreifen.

Andere Vertreter der Union greifen da auf subtilere Vorschläge als mögliche Antworten auf die massenhafte Ausspähung digitaler Kommunikation durch verschiedene westliche Geheimdienste zurück. Der Klassiker: Die Medienkompetenz. Die Forderung nach einer verstärkten Vermittlung eben dieser solle die Bürgerinnen und Bürger fit gegen all die Unwägbarkeiten der digitalen Welt machen, auf die die Politik ja eh keine Antworten formulieren könnte. Besonders beliebt ist der Rückgriff auf die Medienkompetenz immer dann, wenn der Gesetzgeber es scheut, dringend notwendige gesetzliche Klarstellungen vorzunehmen, zum Beispiel beim Datenschutz. Kurz vor dem Verweis auf die Notwendigkeit der Medienkompetenzvermittlung, eine Forderung die im Übrigen niemals falsch sein kann, wird schnell noch ein Verweis untergebracht, dass man es mit internationalen Akteuren zu tun habe, wodurch dem Nationalstaat die Hände gebunden seien.

So ist zu beobachten, dass immer dort besonders gern auf die Medienkompetenz verwiesen wird, wo der Gesetzgeber offenbar nicht den Mut aufbringt, sich mit Akteuren anzulegen, mit denen man es sich eigentlich nicht verscherzen will – im Falle des Datenschutzes ist dies die datenverarbeitende Wirtschaft, der seit Jahren mit „ernsthaften Konsequenzen“ gedroht wird.  Im Falle des jetzigen Überwachungs-Skandals sind die offensichtlichen Adressaten poltischer Forderungen derzeit neben der EU, der UN und der Generalbundesanwaltschaft vor allem die Briten und die Amerikaner. Zu beiden bestehen derart enge politische Verbindungen, dass man es ganz offensichtlich über Monate scheute, unbequeme Fragen, die über Öffentliche Briefe hinausgingen, zu richten – auch um Fragen danach, was eigentlich die eigenen Dienste so treiben, tunlichst zu vermeiden.  Bis gestern Nachmittag gegen 15:00 Uhr, als die Bundesregierung bekannt gab, dass das Handy von Angela Merkel durch die NSA abgehört wurde – also ziemlich genau fünf Monate lang und auch während des Wahlkampfes – fuhr man diese Strategie der Vernebelung und Vertuschung.

Im Zuge der neuesten Erkenntnisse wird noch einmal deutlich, wie abstrus der Ruf nach mehr Medienkompetenz angesichts der Erosion unseres Rechtsstaates und der Notwendigkeit, dieser als Gesetzgeber entschieden Einhalt zu gebieten, eigentlich ist. Während man den Bürgerinnen und Bürger, Berufsgeheimnisträgern und der Wirtschaft rät, doch bitte auf Verschlüsselung zurückzugreifen und sie ermahnt, keine vertrauliche Kommunikation online zu führen (in unserer heute durchdigitalisierten Welt an sich schon bizarre genug), nimmt man es offenbar innerhalb der Bundesregierung mit den eigenen Ratschlägen nicht ganz so genau. Wie anders ist es zu erklären, dass offenbar zahlreiche hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, bis hin zur Bundeskanzlerin persönlich, sich nicht an die eigenen Ratschläge halten und sich aufgrund gewisser Unzulänglichkeiten in Sachen Usability der vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik gecheckten High-End Geräte dafür entscheiden, im großen Stil vertraulichste Regierungskommunikation über private Geräte abzuwickeln?

Hier ist nicht nur eine gewisse Diskrepanz zwischen an die Bürgerinnen und Bürger ausgesprochene Empfehlungen und dem eigenen Kommunikationsverhalten zu beobachten. Angesichts dieser, nun durch die NSA-Überwachung von Angela Merkels Handy in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückte Praxis, wirft weitere Fragen auf. So wird die Nutzung privater Geräte, darunter auch Mobiltelefone, für Personen die mit Verschlusssachen in Kontakt kommen, in der „Verschlusssachenanweisung“ des Bundesinnenministeriums nicht nur nicht empfohlen, sondern  „grundsätzlich untersagt“.

§ 13 der Allgemeinen Dienstpflichten zum Schutze von Verschlusssachen, Absatz 3, lautet, u.a.:

(3) Personen, die zum Zugang zu VS ermächtigt sind oder eine Tätigkeit ausüben, bei der sie sich Zugang zu VS verschaffen können (§ 10 Abs. 4), ist der Betrieb von privaten Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, privater Informationstechnik und mobilen Telekommunikations-Endgeräten (dies sind z. B. Mobiltelefone, Datenträger**^4 **, PDA**^5 **usw.) am Arbeitsplatz grundsätzlich untersagt.

Wie in einem Artikel der FAZ nachzulesen ist, teilte das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik am Donnerstag mit, das mutmaßlich abgehörte Handy der Kanzlerin sei nicht vom BSI als abhörsicher eingestuft gewesen. Die Nutzung handelsüblicher Mobiltelefone für die Abwicklung streng vertraulicher Regierungskommunikation stellt somit bereits einen Verstoß dar. Gleichzeitig weiß jeder, dass die der Bundesregierun bislang zur Verfügung stehenden Geräte alles andere als praxistauglich sind. So stand der Bundesregierung bis vor Kurzem kein Gerät zur Verfügung, mit dem sich sowohl sicher mailen und surfen als auch sicher telefonieren lässt. Hierzu waren bislang zwei verschiedene Telefone nötig.

Während man mit dem einen vom BSI zugelassenen Gerät, wir nennen es an dieser Stelle Diensthandy I, zwar Daten der Geheimhaltungsstufe VS-NfD („Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“) bearbeiten darf, ist dieses Telefon, was das Verschicken von SMS und das Telefonieren angeht, nicht sicher. Zum sicheren Telefonieren stehen Regierungsvertretern daher andere Geräte zur Verfügung. Deren Leitungen, man fasst es kaum, sind jedoch nur in dem Fall sicher verschlüsselt, wenn auch der Gesprächspartner ein solches Telefon, ein Diensthandy II also, benutzt. Das bedeutet: Während Kanzlerin Merkel zwar mit ihren Ministerkolleginnen und –kollegen über dieses Mobiltelefon vertraulich telefonieren kann, kann sie dies mit dem französischen Präsidenten nicht.

Aufgrund dieser relativ offensichtlichen Unzulänglichkeiten ist aus Regierungskreisen immer wieder zu hören, dass dieser ganze Technik-Schnickschnack so nervig sei, dass oftmals auf private Geräte zurückgegriffen werde. Dies geschieht in einem solchen Ausmaß, das der Schluss zulässig scheint, dass ein nicht unerheblicher Teil der deutschen Regierungskommunikation auslesbar war bzw. ist. Dass dies auch geschieht, wissen wir nicht spätestens seit gestern. Das Bundesinnenministerium sah sich zwischenzeitlich veranlasst, klarzustellen, dass es „keinerlei Anhaltspunkte“ habe, dass auch die Kommunikation anderer Regierungsmitglieder betroffen sein könnte. Dass ihre Kommunikation mitgehört wird, schien bis gestern nur sehr wenige Protagonisten innerhalb der Bundesregierung zu stören. So wird Wirtschaftsminister Philipp Rösler nachgesagt, er habe während seiner erst kürzlich stattgefundenen Reise „in´s Valley“ den Satz fallen lassen: „Jeder weiß, dass wir unsere privaten Telefone benutzen, obwohl es verboten ist.“ Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass dies auch die Kanzlerin so handhabt.

Ganz ähnliche Probleme gibt es derzeit, auch darauf macht der Artikel der FAZ aufmerksam,  mit den „gehärteten iPads“, die Regierungsvertretern zur Verfügung stehen. Bei ihnen muss der Benutzer zunächst einen sechsstelligen Code eingeben, dann einen Benutzernamne und ein Passwort, um in einem dritten Schritt einen mit einem Token generierten Zahlencode einzugeben. Da der komplette Vorgang nach ein paar Minuten Inaktivität und einer automatischen Abmeldung vom System wiederholt werden müsse und das alles so unpraktisch sei, habe eigentlich jeder in der Regierung sein privat angeschafftes eigenes Gerät. Derzeit bemüht sich das Bundesinnenministerium darum, zumindest die gesicherten Telefone weiterzuentwickeln. Die neuen Smartphones sollen zukünftig alle Funktionen in einem Gerät vereinen. Wann diese Geräte endgültig zur Verfügung stehen, ist derzeit noch unklar. Sicher ist: So lange es sie noch gibt, bleibt die Forderung nach Medienkompetenz – gerade in Hinblick auf das Nutzungsverhalten einiger Regierungsvertreter – eine wichtige!

Vielleicht reift aber ja auch bei dem einen oder anderen Vertreter der Bundesregierung nach und nach die Erkenntnis, dass die Vermittlung von Medienkompetenz als alleinige Antwort auf den größten Überwachungsskandal, den die westlichen Demokratien jemals erlebten, eben doch nicht ausreicht und es irgendwie doch schön wäre, wenn die eigene Kommunikation vertraulich bliebe.