Zu dem Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen:

Bislang wurde es versäumt, die rechtlichen Vorgaben zur Verifizierung der Patientinnen und Patienten umzusetzen. Angesichts  der Tatsache, dass bereits zwischen 55 und 60 Millionen Karten ausgegeben wurden, muss die Bundesregierung erklären, wann und auf welche Weise die erforderliche Verifizierung erfolgen soll.

Es wird zu klären sein, inwieweit die nachträgliche Identifizierung möglicherweise deutlich höhere Kosten nach sich zieht. Wir haben deshalb als Bundestagsfraktion heute beantragt, dass die Bundesregierung im Gesundheitsausschuss zu diesen Fragen Stellung nimmt.

Die jetzigen Beschwichtigungsversuche des Bundesgesundheitsministeriums sind angesichts der Dimension des eGK-Projekts absolut unzureichend. Bundesregierung und Krankenkassen müssen umgehend einen konkreten Fahrplan vorlegen, der klarstellt, wie die rechtlichen Vorgaben im Sinne eines effektiven Datenschutzes der Patientinnen und Patienten schnellstmöglich umgesetzt werden können.

Durch die bisherige Nicht-Verifizierung können sich schwerwiegende datenschutzrechtliche Probleme ergeben. Die korrekte Zuordnung der gespeicherten Daten muss einwandfrei gewährleistet sein. Nur so wird Missbrauch der Karte zumindest erheblich erschwert.

Gerade bei einem datenschutzrechtlich hochsensiblen Projekt wie der elektronischen Gesundheitskarte müssen höchste datenschutzrechtliche Standards gelten. Allein der Verdacht mangelnden Datenschutzes und erhöhter Missbrauchsmöglichkeiten gefährdet die Akzeptanz für das Projekt.