Anlässlich der aktuellen Kinderschutzdebatte erklären Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Für uns stehen der Schutz der Selbstbestimmung der Kinder und deren Würde im Mittelpunkt. Diese sind auch berührt, wenn die Nacktheit von Kindern kommerzialisiert wird. Sollte es Schutzlücken im Bereich der Kinderpornografie geben, sind diese schnellstmöglich zu schließen.

Die Strafvorschriften darüber, was als Kinderpornografie anzusehen ist, wurden in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft, sodass heute alles außer nichtsexualisierten Nacktbildern unter Strafe steht – von der Darstellung sexuellen Missbrauchs bis zum „Posing“, dem Posieren in sexualisierter Art. Die letzte Strafrechtsänderung war 2008.

Es gilt zu prüfen, wie sich die Rechtsänderungen auf Strafverfolgung und Rechtsprechung ausgewirkt haben, ob und welche Probleme aufgetreten sind. Dazu gehört auch die (Weiter-) Existenz eines kommerziellen Marktes. Es muss zudem geprüft werden, ob Kauf und Verkauf von Kinder-Nacktfotos unter Strafe gestellt werden können. Wir wollen diese Fragen in einem Fachgespräch interdisziplinär mit Expertinnen und Experten klären.

Für den Schutz von Kindern bedarf es einer Vielzahl weiterer Maßnahmen: Der Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung fristet weiterhin ein Schattendasein. Er muss endlich tatsächlich umgesetzt werden. Auch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und des Lanzarote-Protokolls müssen schnellstmöglich im Bundestag behandelt werden. Vor allem muss es darum gehen, die Situation von Kindern und Jugendlichen so zu verbessern, dass wirksame Prävention gegen derartige Formen von Ausbeutung möglich wird. Dazu muss die internationale Kooperation verbessert werden.

Kinderschutz und Schutz der Bürgerrechte erfordern es gleichermaßen, dass es rechtsstaatlich klar abgrenzbare und am Rechtsgüterschutz orientierte Regelungen gibt. Missbrauch und Ausbeutung muss aufs Entschiedenste entgegengetreten werden, ohne aber Familienfotos vom Badestrand in eine Grauzone von Verdächtigung und Strafbarkeit zu ziehen.