Nicht zuletzt die Enthüllungen Edward Snowdens haben gezeigt, wie wichtig Whistleblower sind, um Missstände aufzudecken. Der ehemalige Mitarbeiter der „National Security Agency“ (NSA) hatte die verdachtslose Ausspähung von Hunderten von Millionen Menschen durch amerikanische und britische Geheimdienste und damit den derzeitigen Spionageskandal öffentlich gemacht. Um der Öffentlichkeit grobe Verletzungen von Freiheits- und Grundrechten in unvorstellbarem Ausmaß vor Augen zu führen, hat Snowden seine Existenz aufs Spiel gesetzt. In seine Heimat, die USA, kann er nicht zurückkehren, dort würde er ins Gefängnis kommen. Zurzeit lebt er im Exil in Moskau.

Aber nicht nur für den Bereich Datenschutz und Geheimdienste gilt: Missstände und rechtswidrige Praktiken in Unternehmen und Behörden werden oft erst durch Hinweise mutiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt. Auch in vielen Unternehmen, Institutionen und Behörden werden Missstände erst durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt, die sich als Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber betätigen. Trotz des großen öffentlichen Interesses an diesen Informationen drohen Whistleblowern jedoch häufig arbeits- oder dienstrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung sowie strafrechtliche Konsequenzen. Die Rechtsprechung ist hier zu vage, sodass für die Handelnden Rechtsunsicherheit besteht. Diese Gesetzeslücke wollen wir schließen und den Schutz für Hinweisgeber deutlich verbessern.

Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns seit mehreren Jahren, also auch schon lange vor den Enthüllungen Edward Snowdens, für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern ein. Exemplarisch sei an dieser Stelle auf unser öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern im Jahr 2011 hingewiesen, bei dem wir mit zahlreichen Gästen über unseren Grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern diskutiert haben. Anschließend haben wir unseren Gesetzentwurf online diskutieren und weiterentwickeln lassen. Hier findet Ihr einen ausführlichen Blogbeitrag. Unseren Gesetzentwurf haben wir 2012 in den Bundestag eingebracht.

Auf internationaler Ebene wird der effektive Schutz von Whistleblowern seit langem gefordert: Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat Deutschland wegen der Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. In dem Antikorruptions-Aktionsplan der G20-Staaten hat sich auch die Bundesregierung zum Schutz von Whistleblowern bekannt und angekündigt, bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen. Dennoch ist in den letzten Jahren nichts geschehen, um den Schutz effektiv zu verbessern. Aus diesem Grund haben wir unseren Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern aus der letzten Legislaturperiode jetzt nochmals überarbeitet und ergänzt, auch um eine strafrechtliche Absicherung. Hier findet Ihr unseren aktualisierten Gesetzentwurf (pdf). Mit der Einbringung in den Bundestag wollen wir die Debatte erneut anstoßen – auch durch eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss. Die Bundesregierung prüft und prüft und will nicht handeln. Wir setzten sie mit unserem konkreten Oppositionsvorschlag unter Druck.

Gerade im öffentlichen Dienst müssen bessere Möglichkeiten zur Aufdeckung von Skandalen geschaffen werden. Momentan gilt leider – insbesondere für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst- dass sie besser schweigen als auf Missstände oder Straftaten hinzuweisen. Mit unserem nochmal aktualisiertem Gesetzentwurf wollen wir das ändern und den Schutz von HinweisgeberInnen – egal ob Angestellte, Beamte oder im öffentliche Dienst Beschäftigte – vor Repressalien des Arbeitgebers und vor Kündigung deutlich verbessern sowie mehr Rechtssicherheit schaffen. Wir schlagen ein gestuftes Anzeigerecht vor, um die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgewogen zu berücksichtigen. Auch Beamte werden – unter Beachtung beamtenrechtlicher Besonderheiten – in den Schutz einbezogen.

Zudem schlagen wir Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz (BBG) und Beamtenstatusgesetz vor, die HinweisgeberInnen arbeits- bzw. dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz gewähren und regeln, unter welchen Voraussetzungen sie sich an eine außerbetriebliche Stelle bzw. andere zuständige Behörde oder außerdienstliche Stelle bzw. direkt an die Öffentlichkeit wenden dürfen. Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) stellen HinweisgeberInnen unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Hier eine Übersicht unserer bisherigen Initiativen in Sachen Whistleblowing.