Heute ist unser Antrag „Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich sichern“ (pdf) in den Fachausschüssen des Bundestages, u.a. auch im Ausschuss „Digitale Agenda“, der leider erneut nicht-öffentlich tagen wird. Über den derzeitigen Stand der Debatte zur Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene hatten wir berichtet. Die Bundesregierung weigert sich trotzt anderslautender Lippenbekenntnisse noch immer, eine gesetzliche Regelung zur effektiven Sicherung der Netzneutralität auf Bundesebene vorzulegen und sieht tatenlos zu, wie die Netzneutralität auf EU-Ebene verramscht wird. Damit sägt sie am Grundpfeiler des offenen Internet, zum Leiden der Nutzer und der digitalen Wirtschaft Europas. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ habe ich das Vorgehen der Großen Koalition kritisiert. Der Artikel ist soeben in der Promedia-Ausgabe Nr. 10/2014 erschienen und wird in Kürze auch medienpolitik.net veröffentlicht werden. Wie immer gilt: Über Eure Rückmeldung freue ich mich.

Gesetzliche Sicherung der Netzneutralität überfällig!

Die Netzneutralität, also die gleichberechtigte Übertragung von Datenpaketen, war nicht nur grundlegend für die bisherige, offene Entwicklung des Internets, es ist zugleich von entscheidender Bedeutung für dessen zukünftige demokratische und wirtschaftliche Innovationskraft. Doch derzeit droht die endgültige Versenkung des Prinzips der Netzneutralität auf EU-Ebene. Dies ist auch das Resultat eines jahrelangen Nicht-Handels der Bundesregierung. Mit der finalen Aufgabe der Netzneutralität würde jedoch nicht nur eine massive Schwächung von Verbraucherrechten einhergehen. Die Folge wäre eine weitere Stärkung weniger großer US-Unternehmen und ein noch größeres Ungleichgewicht zwischen dem Silicon Valley und deutschen und europäischen Unternehmen.

Im Verhältnis zu den grundgesetzlichen Kommunikationsfreiheiten nimmt die Netzneutralität eine besondere Rolle ein. Unter Netzneutralität verstehen wir, keine Einflussnahme auf Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite weitergeleiteter Daten, die sich nach den Inhalten, Absender- und Empfängeradresse oder der Art bzw. Klassen der Anwendungen richtet. Weitreichende Möglichkeiten der Beeinflussung des traditionell neutralen Transports von Datenpaketen durch Private oder den Staat erfordert einen besonders sensiblen Umgang mit der Thematik. Das Internet in seiner bisherigen Konstruktion nach dem sogenannten „best-effort“-Prinzip erlaubt den kommunikativen Austausch, ermöglicht demokratischen Diskurs und wirtschaftliche Innovation. Dem Staat obliegt hier die sich – auch aus der Verfassung abzuleitende Aufgabe – die kommunikative und wirtschaftliche Chancengleichheit und Grundversorgung sicherzustellen.

Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einem gesetzlichen Schutz dieser bedarf, führen wir seit nunmehr mehreren Jahren. Andre Länder haben uns vorgemacht, wie ein solcher Schutz aussehen könnte. Zuletzt hat die US-Regulierungsbehörde FCC eine weitreichende Regelung vorgelegt. Für diese hatte sich Präsident Obama, der verstanden hat, wie essentiell eine effektive Absicherung der Netzneutralität für die Zukunft der digitalen Gesellschaft ist, persönlich eingesetzt. Die US-Regulierung könnte durchaus als Blaupause für eine europäische Regelung dienen. Doch aus einer völlig falsch verstanden Wirtschaftsnähe ziehen es EU-Kommission und nationale Regierungen vor, wenige große Unternehmen immer größere Gewinnmargen zu ermöglichen – zu Lasten von Verbraucherrechten und Innovationen.

Bereits 2010 hat die grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung mit Hilfe einer parlamentarischen Initiative aufgefordert, sich nicht nur auf deutscher, sondern auch auf europäischer Ebene für eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Netzneutralität einzusetzen. Genützt hat es nichts. Trotz dieser langen und intensiven Diskussionen und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, haben es die Bundesregierung unter Angela Merkel bis heute verpasst, eine Regelung vorzulegen, die ihren Namen auch verdient. Die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung vorgelegte Pseudo-Regelung, da sind sich alle Fachleute einig, reicht bei Weitem nicht aus, um die Netzneutralität langfristig abzusichern. Viele Telekommunikationsfirmen, das ist das Ergebnis einer Studie, die die europäischen Regulierungsbehörden vorlegten, verstoßen offen gegen das Prinzip der Netzneutralität, wobei die vollständige Blockade und das bewusste Verlangsamen von Peer-to-Peer-Verkehr sowie von Internet-Telefonie weit verbreitet ist. Um entsprechende Sperrungen vorzunehmen, wird immer wieder auch auf höchst umstrittene Techniken wie die „Deep Packet Inspection” zurückgegriffen, bei der direkt in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird.

Der Druck, die Netzneutralität aufzubohren, ist seit langem hoch. Wurde dieser Wunsch in der Vergangenheit nur hinter vorgehaltener Hand geäußert, wird er zwischenzeitlich mit Hinweis auf angeblich bestehende Kapazitätsengpässe offen propagiert – zuletzt auch und vor allem von einem Unternehmen, dessen Hauptanteilseigner der Bund ist. Mit ihren Wünschen stoßen die Unternehmen mittlerweile auf offene Ohren. Dies gilt sowohl für die Bundesregierung als auch die Europäische Kommission. Während die SPD in der letzten Legislaturperiode noch Anträge und Gesetzesentwürfe zur Sicherung der Netzneutralität vorlegte, will man bei den Genossen Sigmar Gabriels davon heute nichts mehr wissen. Dass nun auch die SPD Schützenhilfe leistet und eines der grundlegendsten Prinzipien der digitalen Welt gegen den selbst verkorksten Breitbandausbau verramscht, ist ein Armutszeugnis. Wohlklingende Absichtserklärungen der „Digitalen Agenda“ und die schönsten netzpolitischen Kongresse werden so zur Makulatur.

Heute wird die Notwendigkeit der Einführung von Überholspuren im Netz, sogenannter „Managed Services“ oder auch „Spezialdienste“, mit teils grotesken Argumentationen gerechtfertigt. Argumentationen, die, wenn überhaupt, in ihrer Absurdität nur noch der neue EU-Digitalkommissar Oettinger überbieten kann, der kürzlich all denjenigen, die sich für den Erhalt der Netzneutralität einsetzten vorwarf, „talibanartig“ zu sein. Dies zeigt anschaulich, welche Interessen derzeit auch auf EU-Ebene Priorität genießen. Schlechte Zeiten also für all diejenigen, denen ein offenes und innovatives Netz, das einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und digitalen Märkten garantiert, ein Anliegen ist. So wunderte es kaum, dass entsprechende Entwürfe der EU-Kommission die Einführung von Spezialdiensten und Co. explizit ermöglichen. Die Gretchenfrage, wie eine Priorisierung bestimmter Daten nicht automatisch zur Diskriminierung anderer führen soll, können weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission bis heute beantworten.

Obwohl im Bundestag entsprechende Initiativen seit Jahren vorliegen und sich auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fraktionsübergreifend für eine effektive gesetzliche Regelung aussprachen, stellen Bundesregierung und EU-Kommission noch immer vermeintliche Wirtschaftsinteressen vor die Interessen von 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher und die der unzähligen kleinen und mittleren Unternehmen aus Deutschland und Europa, für deren Marktzugang die Netzneutralität essentiell ist.

Konkrete Vorschläge einer effektiven gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität liegen also seit langem vor. Statt sie aufzugreifen, hat sich die schwarz-rote Bundesregierung entschlossen, die Netzneutralität zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu opfern. Das Spiel ist ein altbekanntes: Man versteckt sich hinter den Plänen der EU, auf die man, so versucht man tatsächlich zu suggerieren, keinerlei Einfluss hätte. Das ist grotesk. Durch die bewusste Ermöglichung der Einführung weitgehend undefinierter „Spezialdienste“ hilft die die Bundesregierung ein „Zwei-Klassen-Internet“ zu schaffen, in dem derjenige bevorzugt wird, der mehr für Extraleitungen und beschleunigte Übertragung seiner Daten zahlen kann.

Jüngste Studien haben deutlich gezeigt, dass der Großteil der Innovationen aus der onlinebasierten Digitalwirtschaft, insbesondere aus Start-ups und nicht -kommerziellen Anbietern entstehen und nicht durch Provider. Käme es zu einer Abkehr vom bislang geltenden „best-effort“-Prinzip stünde zu befürchten, dass die oligopole Marktstruktur in der Digitalwirtschaft weiter festgeschrieben und ohnehin oftmals bestehende Markteintrittshürden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zusätzlich erhöht werden würde. KMU müssten im Wettbewerb mit finanzstarken Unternehmen den Zugang zum (Kunden)Markt durch finanzintensive Spezialdienste erwerben. Innovation würde auf diesem Wege gewissermaßen gebührenpflichtig, was nicht im Sinne einer deutschen und europäischen Strategie zur Stärkung der Digitalwirtschaft sein kann.

Will man die Netzneutralität als Garant für die Innovationskraft des Netzes und seiner demokratischen Struktur bewahren, muss die Bundesregierung endlich eine überfällige 180 Grad-Kehrtwende vollziehen. Sie muss eine effektive gesetzliche Regelung auf Bundesebene vorlegen, und sich mit Nachdruck auch auf europäischer Bühne für eine ebensolche einsetzen. Hierzu haben wir die Bundesregierung in einer aktuellen parlamentarischen Initiative gerade noch einmal aufgefordert. Aus den Fehlern bei der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage, das ebenfalls als Geschenk an wenige große Unternehmen gedacht war, heute de facto aber niemandem nützt, muss sie die Lehren ziehen. Tut sie dies nicht, wird auch die Aufgabe der Netzneutralität absehbar für massive Kollateralschäden führen.

Die Neutralität der Übertragungsnetze ist eine Schlüsselfrage der digitalen Gesellschaft. Sichern wir die Netzneutralität heute nicht, ist sie morgen endgültig verloren. Die Gefahr eines „Zwei-Klassen-Netzes“ ist längst real, der bisherige Laissez-Faire-Ansatz gescheitert. Gemeinsam müssen wir uns für die für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft sowie die weitere demokratische und wirtschaftliche Entwicklung eines freien und offenen Internets so elementare Netzneutralität einsetzen. Wir können und sollten nicht alles dem freien Markt überlassen – zumal nicht einem, der heute schon alles andere als gleichberechtigten Zugang garantiert.

Dr. Konstantin von Notz ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion sowie Obmann im Ausschuss „Digitale Agenda“.