Beim Altstadtbummel einmal schnell den Weg recherchieren oder im Mehrgenerationen-Haus sich das WLAN teilen – jahrelang konnten dabei Café-Besitzer oder Eltern für ein ungeschütztes WLAN durch eine regelrechte Abmahnindustrie belangt werden. Die unselige „Störerhaftung“ hat für eine immense Rechtsunsicherheit gesorgt und die digitale Entwicklung Deutschlands um Jahre verzögert. Endlich kommt die Große Koalition nach einhelligen Mahnungen von Experten wie der Europäischen Union aus dem Quark – doch die neuen Reglungen sind immer noch lückenhaft und praxisfern.

Konstantins Rede vom 2. Juni (173. Sitzung, TOP 7) könnt Ihr hier anschauen und nachlesen:

 

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Mai 2010 gibt es die Entscheidung des BGH zum Musiktitel Sommer unseres Lebens. Seitdem gibt es diese Rechtsunsicherheit, über die wir heute reden. Aus dem Sommer unseres Lebens sind sechs Jahre unseres Lebens geworden – was für ein Wahnsinn! –: sechs Jahre Unklarheit, welche Pflichten man erfüllen muss, um aus der Haftung genommen zu werden, wenn man seine Netze für Dritte öffnet; sechs Jahre, in denen die Digitalisierung Deutschlands eines der Topthemen war, und zwar gesellschaftlich wie wirtschaftlich; sechs Jahre Regierungsverantwortung der CDU/CSU, die bei einer ganz entscheidenden Grundlage der Digitalisierung voll auf der Bremse stand und nicht aus dem Quark gekommen ist.

Trotz Forderungen von allen Seiten, diese Rechtsunsicherheit durch gesetzliche Klarstellung zu beseitigen, hat erst, Dorothee Bär, Schwarz-Gelb nichts unternommen. Auch danach ist trotz Appellen aus der wegweisenden Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und trotz der Zusage im Koalitionsvertrag der Großen Koalition, als Gesetzgeber endlich Rechtssicherheit herzustellen, lange, viel zu lange, nichts passiert. Das ist und bleibt ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Dabei ist es gar nicht so schwer: Die Opposition, Linke und wir, haben direkt zu Beginn dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie haben mit einigen Jahren Verzögerung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung nachgeschoben, der in die völlig falsche Richtung ging: weitreichende Verpflichtungen für WLAN-Betreiber, ihre Netze zu schützen, die so abwegig waren, dass sich peinlicherweise selbst die eigenen Ministerien, Frau Bär, bis heute nicht daran halten; fernliegende, dem TMG fremde Unterscheidungen zwischen privaten und kommerziellen Anbieterinnen und Anbietern; namentliche Registrierungen, die man sonst nur aus autoritären Staaten kennt. Auch § 10 TMG war von vornherein völlig abwegig.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war insgesamt gänzlich untauglich und hätte zu mehr Rechtsunsicherheit und zu weniger offenen Netzen geführt. Da fragt man sich: Wie kann es eigentlich nach Jahren zu einem solchen Gesetzentwurf der Bundesregierung kommen? Wenn sich solche Fragen stellen, meine Damen und Herren, dann macht man etwas grundsätzlich falsch, liebe Regierung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Ist das jetzt ein Lob für das Parlament? Habe ich das richtig verstanden?)

– Zum Parlament komme ich noch, Thomas. – Der Gesetzentwurf wurde zu Recht von allen Seiten, selbst von den eigenen Sachverständigen in der Bundestagsanhörung und von den eigenen Ministerien, zerrissen. Es war klar: Es musste etwas Neues her. Aber statt sich auf unseren lichtvollen und wegweisenden Entwurf der Opposition zu beziehen,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Den hat die Opposition doch abgeschrieben! Das ist ein Plagiat! Das haben Sie vorhin gelernt bei der Netzpolitik!)

brauchte es erst ein Machtwort der Kanzlerin, um das mittlerweile maximal peinliche Nicht-aus-dem-Quark-Kommen der Koalition zu beenden. Verhindert werden sollte vor allen Dingen auch die nächste Klatsche vom EuGH.

Seit vorgestern Abend wissen wir, dass Sie die zwei zentralen Versprechen, die Sie gemacht haben,

(Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Beide halten!)

nicht erfüllen, nämlich erstens Rechtssicherheit herzustellen und zweitens die Störerhaftung zu beseitigen. Verstehen Sie es nicht falsch: Ich sehe durchaus auch, dass es in manchen Bereichen im Hinblick auf den Vorschlag der Bundesregierung Verbesserungen gibt. Sowohl die Klarstellung in § 8 TMG als auch der komplette Wegfall des § 10 und des absurden Konstrukts – auch das muss man sich vor Augen führen – der „besonders gefahrgeneigten Dienste“ ist eine Verbesserung.

Aber während der Entwurf der Bundesregierung die Notwendigkeit erkannt hatte, eine saubere Klarstellung im Gesetzestext selbst vorzunehmen, fehlt diese bei Ihnen. Stattdessen überlassen Sie es den überlasteten Gerichten erneut, nach Ihrer Begründung eines Änderungsantrags im Bundestag zu googeln, um das Gesetz, das Sie vorgelegt haben, auslegen zu können. Was für ein Wahnsinn! Sie beziehen sich dabei auf das Argument des Generalanwalts am EuGH. Was machen Sie eigentlich, wenn der EuGH anders entscheidet? Sollen dann die Menschen weitere sechs Jahre auf freies WLAN warten, nur weil Sie es nicht schaffen, dies direkt ins Gesetz zu schreiben? Es ist unfassbar, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Den einzigen guten Punkt in dem Entwurf der Bundesregierung haben Sie herausgestrichen. Herr Knoerig hat eben ziemlich unverhohlen die Motive dafür genannt. Deswegen sage ich voraus, dass sich Frau Merkel heute Abend auf der CDU-MediaNight gerade nicht dafür feiern lassen kann, die Störerhaftung beseitigt zu haben. Jegliche Siegerpose ist fehl am Platz. Sie sind den entscheidenden Schritt eben leider nicht gegangen.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja!)

Sie haben keine Rechtssicherheit hergestellt, sondern das erneut an die Gerichte delegiert. Das ist für dieses Parlament ein Armutszeugnis und leider zu wenig. Ich bedauere das hochgradig.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)