Kostenfrei und rechtssicher öffentliches WLAN nutzen – das ist in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit. In ganz Europa? Nein! In Deutschland wird die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sogenannte „Störerhaftung“, seit langem behindert. Nunmehr drei Regierungen unter Kanzlerin Merkel haben es nicht geschafft, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der „Störerhaftung“ vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes.

Das sieben Jahre währende Trauerspiel hat nun ein vorläufiges Ende. In letzter Minute verabschiedet die Große Koalition die Änderung des Telemediengesetzes. Doch wenn wir dachten, schlimmer geht nimmer, wurden wir nun eines besseren belehrt: Statt endlich eine saubere Lösung zu finden, führt die GroKo jetzt Netzsperren ein.

Rechteinhaber können mit dem neuen Gesetz WLAN-Betreiber zum Sperren bestimmter Inhalte und Seiten auffordern. Bei diesem Vorgang müssen nicht mal die Gerichte mit einbezogen werden – auf Bitten von Anwälten können Behörden nun Anordnungen für Websperren erlassen. Welche Form der Netzsperren, wann, wie lange von Privaten bereitgestellt werden müssen, ist nicht ausreichend präzise geregelt. Wieder einmal laufen Anbieter offener WLAN abermals in eine von Abmahnung bedrohte Rechtsunsicherheit.

KritikerInnen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft warnen vor „Overblocking“, also übermäßigen blockieren von Internetseiten und Inhalten. Diese Bedenken teilten auch mehrere Sachverständige in einer Anhörung im Bundestag. Sie bewerteten Websperren als europa- und verfassungsrechtlich problematisch und unverhältnismäßig.

Die Große Koalition geht in der Begründung für das Gesetz von einer Fiktion erhöhter Straftaten über WLAN-Anschlüsse aus. Bis heute gibt es hierzu keine Belege. Im Gegenteil, in den meisten anderen europäischen Ländern sind offene WLANs seit Jahren üblich, ein Zuwachs an Straftaten über diese Zugänge ist nicht zu verzeichnen.

Der Deal Netzsperren statt Störerhaftung ist ein fauler Kompromiss. Das Gesetz muss spätestens in einem Jahr auf den Prüfstand. Wie absurd dieser Kuhhandel ist, zeigte auch die heutige Plenardebatte, in der sich SPD und Union wechselseitig für die Netzsperren verantwortlich machten – denn für das immer noch nicht gelöste Problem im ewigen Trauerspiel ist die Große Koalition in Gänze selbst verantwortlich. Das gilt auch für die in dieser Woche zugleich verschenkte Chance neben der Rechtssicherheit auch für die Gemeinnützigkeit engagierter Freifunker zu sorgen. Dieses Versagen ist insgesamt symptomatisch für eine verpfuschte Leistungsbilanz dieser Bundesregierung im Digitalen wie sich in dieser letzten Sitzungswoche von der Vorratsdatenspeicherung über eine neue Angriffswelle mit geleakten NSA-Sicherheitslücken, das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ bis zur Rekordstrafe der EU-Kommission für Google zeigt.

Hier könnt Ihr Konstantins Rede anschauen: