Zu der Entscheidung des EuGH, dass das Abkommen der EU mit Kanada über die Weitergabe von Fluggastdaten rechtswidrig ist, erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Grundrechte von EU-Bürgerinnen und Bürgern. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass unserer Ansicht nach massenhafte und anlass- und verdachtslose Speicherung der Fluggastdaten von allen Flugreisenden ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte darstellt. Mit der Entscheidung stehen jetzt aber auch weite Teile der europäischen Fluggastdatenrichtlinie in Frage.
Dass SPD, CDU und CSU diese Richtlinie vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entscheidung des EuGH noch schnell vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt hat, war mehr als fahrlässig. Sehenden Auges hat die Große Koalition ein verfassungs- und europarechtswidriges Gesetz geschaffen. Nach den Entscheidungen zum BKA-Gesetz und der Vorratsdatenspeicherung offenbart die Große Koalition, dass sie bürgerrechtlich ganz klein ist und CDU/CSU wie SPD ein grundsätzliches Problem mit dem Einhalten verfassungsrechtlicher Vorgaben haben.
Nach der Entscheidung ist klar: Mit der Datensammelwut muss endlich Schluss sein. So bekämpft man keinen Terrorismus, so höhlt man den eigenen Rechtsstaat aus.