Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht erklärt der Möllner Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Konstantin von Notz:

Die Kirchen und deren karitativen und sozialen Einrichtungen sind nach dem Öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Sie leisten für unsere Gesellschaft eine unverzichtbare Arbeit. Daraus, dass sie regional teilweise sogar Monopolcharakter besitzen, erwächst jedoch auch eine besondere Verantwortung. Das richtige und wichtige verfassungsrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen hat Grenzen, dies hat der EuGH heute noch einmal aufgezeigt.

Es ist dringend nötig, endlich auch gesetzlich die Begründung besonderer Loyalitätspflichten, die sich auch auf die Einhaltung von doktrinären Regeln in der privaten Lebensführung beziehen und dadurch einen Eingriff in die Privatsphäre und in die persönliche Glaubensfreiheit der Beschäftigten darstellen, in Einklang mit arbeitsrechtlichen wie verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverboten zu bringen. Persönliche Loyalitätspflichten gehen weit über den Tendenzschutz hinaus, den u.a. Parteien, Gewerkschaften oder Medienunternehmen genießen.

Wir fordern die Bundesregierung schon lange auf, endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu reformieren, um das kirchliche Selbstbestimmungsrecht mit den gerichtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die Frage ist nicht nur für Wiederverheiratete, sondern beispielsweise auch für Andersgläubige und Homosexuelle eine Frage von großer Bedeutung. Sie können sich nach deutschem Kirchenarbeitsrecht bisher nicht auf das AGG berufen und werden daher häufig diskriminiert. Entsprechende Initiativen haben wir wiederholt in den Bundestag eingebracht.