Zum Normenkontrollantrag zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz, den Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt haben, erklärt Konstantin von Notz:

Ich klage erneut vor dem Bundesverfassungsgericht, weil mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz tief und in verfassungswidriger Weise grundlegende Freiheitsrechte beschneidet. Die Polizei bekommt damit Befugnisse gegen jeden mit Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise für die Verfolgung von Terroristen gestattet hat. Das Polizeiaufgabengesetz ist in Wahrheit ein Rechtsstaatsabbaugesetz der CSU, das die Militarisierung der Innenpolitik vorantreibt.

Dem Gesetz fehlt Maß und Mitte beim Ausgleich von Freiheit und Sicherheit, daher halten wir es für verfassungswidrig. Die Polizei kann mit dem ganzen Arsenal ihrer Möglichkeiten gegen jeden vorgehen, von dem sie annimmt, dass von ihm eine auch nur drohende Gefahr ausgeht. Da das Gesetz schwammig formuliert ist, wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Der Polizei werden Maßnahmen erlaubt, die bisher nur Geheimdienste hatten. Darüber hinaus gibt das Gesetz der Polizei neue und sehr weitgehende Befugnisse. So kann sie ebenfalls beim bloßen Verdacht einer drohenden Gefahr, Personen für bis zu drei Monate in Haft nehmen und diese Haft jedes Vierteljahr unbegrenzt verlängern – ohne, dass dabei ein Anwalt bestellt werden müsste.

Gegen dieses Gesetz habe ich nun zusammen mit weiteren Abgeordneten meiner Fraktion, der FDP-Bundestagsfraktion und der Fraktion Die Linke geklagt. Deutschland ist ein föderaler Staat, in dem alle die Grundrechte beachten müssen – auch die CSU-geführte bayerische Landesregierung.

Das Grundgesetz sieht vor, dass ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages auch Landesrecht durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen kann. Auch vor dem Hintergrund der Ankündigung von Horst Seehofer, das scharfe bayerische Polizeiaufgabengesetz zum Vorbild für ein gesamtdeutsches Musterpolizeigesetz zu machen, war diese Klage unausweichlich.