Zu jüngsten Meldungen über ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu staatlichen Beihilfen und Garantien des Königreich Dänemarks für die Öresundquerung erklärt Konstantin von Notz, schleswig-holsteinischer Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen:

Auch wenn sich das gerade bekannt gewordene Urteil des Gerichts in erster Linie auf die Öresundquerung bezieht, so sind weitreichende Auswirkungen auf die Fehmarnbelt-Querung angesichts eines sehr ähnlichen Finanzierungsmodells und ebenso unzureichender Prüfverfahren äußerst realistisch.

Sollte sich bestätigen, dass auch die staatlichen Beihilfen am Fehmarnbelt nun gerichtlich in Frage gestellt werden, würde dies das endgültige Ende der Querung bedeuten. Das ohnehin auf äußerst tönernden Füßen stehende Finanzierungsmodell würde endgültig in sich zusammenbrechen.

Einmal mehr zeigt sich, wie fragil das bisherige Finanzierungskonstrukt in Wirklichkeit ist und wie groß die Risiken für die öffentlichen Haushalte bleiben. Auf diese Risiken und offensichtliche Versäumnisse der bisherigen Planungen haben die Kritiker der Querung über Jahre hingewiesen.

Die Entwicklung straft diejenige Lügen, die noch immer behaupten, die bisherigen Verzögerungen  und andauernden Hiobsbotschaften seien nicht etwa das Resultat einer verkorksten Planung, sondern anhaltender, unberechtigter Proteste oder zu langer Planungs- und Beteiligungsverfahren.

Die Bundesregierung sollte das Urteil als letzte Warnung verstehen. Um zu verhindern, dass es zu einer erheblichen Belastung der öffentlichen Haushalte kommt, muss sie endlich eine bis heute verweigerte, ergebnisoffene Überprüfung des Gesamtprojekts vorlegen.