Zu heutigen Urteil des EU-Gerichtshof (EuG) über die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen für die feste Fehmarnbelt-Querung erklärt Konstantin von Notz, schleswig-holsteinischer Bundestagsabgeordneter und stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen:

Das heutige Urteil war spätestens nach der vorausgegangenen Entscheidung zum Öresund absehbar. Es ist der endgültige Sargnagel für das planerisch von vornherein vollkommen verkorkste Projekt, dessen weitere Finanzierung nun offen in Frage steht. Spätestens nach dem heutigen Urteil ist die Finanzierungslücke so groß, dass sie auch durch Schönrechnerei nicht mehr kaschiert werden kann.

Die Rentabilität des Projekts stand von Anfang an in Frage. Auf welch tönernden finanziellen Füßen die Querung insgesamt steht, ist mittlerweile so offensichtlich, dass es ohne die staatlichen Beihilfen äußerst schwer fallen dürfte, private Kreditgeber von der Rentabilität der Querung zu überzeugen.

Verweise darauf, dass die Entscheidung keine Auswirkungen auf die deutsche Hinterlandanbindung hat, laufen komplett fehl. Zu Recht hat auch der Bundesrechnungshof gerade noch einmal vor den massiven ökonomischen Risiken des Projekts und einer weiteren Kostenexplosion am Belt gewarnt.

Auch durch die bisherigen zeitlichen Verzögerungen ist bereits heute mit einer Kostensteigerung um mehrere hundert Prozent zu rechnen und ein Ende der Fahnenstange ist noch immer nicht absehbar.

Die Bundesregierung hat sich viel zu lang auf die blumigen Versprechen aus Dänemark und Brüssel verlassen – und sämtliche Warnungen, auch zur von vornherein äußerst fragilen Finanzierung des Projekts, in den Wind geschlagen. Dies war politisch nicht nur fahrlässig, sondern geschah vorsätzlich.

Ein Ende mit Schrecken ist besser als Schrecken ohne Ende. Das muss auch die Bundesregierung endlich einsehen und spätestens jetzt die Reißleine ziehen. Der Staatsvertrag sieht diese Möglichkeit explizit vor. Nur so kann noch verhindern werden, dass letztendlich der deutsche Steuerzahler mit Milliardennachzahlungen für die eklatanten planerischen Versäumnisse gerade stehen muss.