Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatisierten Abgleich von KfZ-Kennzeichen durch die Polizei erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzende:

„Wir begrüßen das Urteil. Das Gericht stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erneut und stellt klar, dass die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar ist. Das Urteil zeigt klare Grenzen für automatisierte Massenüberwachungen auf, mit denen die Große Koalition immer wieder liebäugelt. Die entsprechenden Regelungen in den Ländern müssen nun schnellstmöglich überarbeitet werden. Das Urteil wird absehbar auch weitreichende Folgen für andere automatisierte Datenabgleiche und entsprechende Pläne der Großen Koalition haben. Das gilt sowohl für den Bereich der Verkehrsüberwachung als auch hinsichtlich der von Bundesinnenminister Seehofer geplanten hochproblematischen Ausweitung der automatischen Gesichtserkennung. Offensichtlich sind die Freiheitsrechte bei der CSU nach wie vor in sehr schlechten Händen. Die Vorschläge von Bundesverkehrsminister Scheuer standen ohnehin auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun den automatischen Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei in mehreren Bundesländern für verfassungswidrig erklärt, muss Andreas Scheuer seine Pläne endgültig beerdigen. Die CSU-Minister müssen endlich aufhören, mit ihren Vorschlägen unsere Grundrechte permanent schleifen zu wollen.“