Zur Vorlage eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung von Staatskirchenleistungen der Fraktionen von FDP, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Religion und Weltanschauungen:

Mit unserem Grundsätzegesetz erfüllen wir gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen von FDP und Linkspartei einen seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag. Wir hoffen und erwarten, dass dieser auch von der Großen Koalition endlich angenommen und entschlossen umgesetzt wird.

Zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Pflicht haben wir ein Gesetz erarbeitet, das Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder aufstellt. Zentral hierfür ist, dass bei der Ablösung durch Geldleistungen das Äquivalenzprinzip zugrunde gelegt wird. Auf diese Weise wird ein vollständiger Ausgleich der Entschädigungen gewährleistet.

Explizit nicht betroffen sind Staatsleistungen, die nach 1919 erfolgt sind. Von dem Gesetz ebenso nicht betroffen sind Zahlungen, die der Staat Religionsgemeinschaften zu bestimmten gemeinnützigen Zwecken gewährt. Dies betrifft etwa Krankenhäuser, Sozialeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Kirchentage und Stipendienwerke. Auch die Staatsleistungen an den Zentralrat der Juden und die Jüdischen Gemeinden sind nicht betroffen.

Das Gesetz ist aus einem langen Abstimmungsprozess hervorgegangen, in den sowohl die Koalitionsparteien als auch Vertreterinnen und Vertreter der beiden großen christlichen Kirchen einbezogen waren. Ein solches Grundsätzegesetz ist seit über 100 Jahren verfassungsrechtlich geboten und ermöglicht es den Ländern, ihrer Pflicht zur Ablösung rechtssicher nachkommen zu können.

Gerade in diesen Zeiten von Diskussionen über die Infrastruktur im ländlichen Raum, ist es uns ein Anliegen, zu betonen, dass sich unser Ansinnen nicht gegen die Kirchen richtet, sondern – dem verfassungsrechtlich abgesicherten Kooperationsverhältnis entsprechend – ein gemeinsamer Weg gefunden wird, die Staatskirchenleistungen angemessen und fair abzulösen. Auch aktuell sieht man die Bedeutung kirchlicher Einrichtungen für die wichtige Infrastruktur von Krankenhäusern, Kitas und Bildungseinrichtungen, die augenblicklich und perspektivisch nicht geschwächt werden dürfen, sondern gestärkt werden müssen.

Hintergrund:

Seit 1803 zahlt der Staat den Kirchen Entschädigungszahlungen für erlittene Rechtsverluste und Vermögenseinbußen durch Säkularisationsprozesse. Die Staatsleistungen wurden in die Weimarer Reichsverfassung mit der Anweisung zur Ablösung aufgenommen (Art. 138 WRV). Hierzu soll der Bund Grundsätze aufstellen, die eine rechtssichere Ablösung durch die Länder gewährleisten. Diese Bestimmung wurde 1949 ins Grundgesetz (Art. 140 GG) inkorporiert.