Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts in Schleswig über eine kommunale  Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn im Zusammenhang mit dem Brandschutz der geplanten festen Fehmarnbelt-Querung, erklärt Konstantin von Notz, grüner Bundestagsabgeordneter und langjähriger Kritiker der Fehmarnbelt-Querung:

Seit vielen Jahren weisen die Kritiker der Querung auf die ungelöste Frage des Brandschutzes hin. Gleichzeitig machen sie darauf aufmerksam, dass es sich hier nur um eines von vielen ungelösten Problemen handelt. Deutlich wird, wie verkorkst die Planungen am Belt insgesamt sind.

Die Politik hat es über Jahre verpasst, diese grundsätzlichen Frage der Sicherheit gemeinsam mit allen Betroffenen, allen voran die Stadt Fehmarn, zu klären. Es ist doch völlig klar, dass die freiwillige Feuerwehr Fehmarn mit der Aufgabe des Brandschutzes in einem Tunnel von diesem Ausmaß überfordert ist. Dass bislang nicht geklärt wurde, wer zuständig und für die zusätzlichen Kosten von geschätzt drei Millionen Euro jährlich aufkommen muss, ist ein eklatantes Versäumnis.

Deutlich wird einmal mehr, dass eben nicht stimmt, was die Befürworter der Querung seit vielen Jahren sagen, nämlich, dass für die Querung allein die dänische Seite aufkommt und die Deutschen die Querung quasi geschenkt bekämen. Genauso deutlich wird, dass zahlreiche Kosten, die bei der Realisierung der Querung entstünden, in den bisherigen Rentabilitätsberechnungen nicht vorkommen.

Das heutige Urteil stärkt die Stadt Fehmarn. Es zeigt, wie dringend notwendig es ist, sich von Seiten der Politik endlich in angemessener Art und Weise mit den zahlreichen offenen Fragen zu beschäftigen. Gleichzeitig lässt es die Spannung auf die am 22. September beginnenden Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steigen, wo es um die vielen weiteren, in den bisherigen Planungen nicht ausreichend berücksichtigten Fragen und insgesamt sieben Klagen dazu gehen wird.