Zur Frist für die persönlichen Einwendungen gegen die Güterbahntrasse der geplanten festen Fehmarnbelt-Querung, erklärt Konstantin von Notz, MdB und langjähriger Kritiker der Querung:

Seit gestern verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Planungen der Hinterlandanbindung zur festen Fehmarnbelt-Querung. Im Zuge der Verhandlungen wird erneut deutlich, welch eklatante Mängel den bisherigen Planungen immanent sind. Mein Büroleiter verfolgt die Verhandlungen in Leipzig vor Ort. Auf das Ende des Jahres erwartete Urteil bin ich sehr gespannt.  

Unterdessen werden die sehr konkreten Auswirkungen der Realisierung der Hinterlandanbindung für die Anwohnerinnen und Anwohner insofern immer sichtbarer als dass mittlerweile über zahlreiche Enteignungen im dichtbesiedelten Hamburger Stadtgebiet diskutiert wird.

Aufmerksam machen möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf die derzeit ausliegenden Planungsunterlagen zur Hinterlandanbindung. Die betroffene Anrainerinnen und Anrainer entlang der Trasse fordere ich auf, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und den Behörden ihre Einwendungen und kritischen Fragen bis zum 14. Oktober 2020 zu übermitteln.

Hintergrund:

Hier eine Mustereinwendung der Stadt Fehmarn:  https://www.stadtfehmarn.de/Wirtschaft/Feste-Fehmarnbelt-Querung/B%C3%BCrgerbeteiligung-FFBQ.

Hier Informationen der „Beltretter“: https://beltretter.de/2020/08/31/gueterbahntrasse-jetzt-die-eigene-einwendung-einsenden/