Zum heutigen Kabinettsbeschluss eines Entwurfs eines Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG-E) erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die Registermodernisierung ist längst überfällig. Das starre Festhalten der Bundesregierung an offenkundig verfassungswidrigen Lösungen kommt einem gesetzgeberischen Offenbarungseid gleich.

Trotz zahlreicher Hinweise auf die in Frage stehende Verfassungskonformität des von ihr vorgelegten Gesetzesentwurfs, hält die Bunderegierung an ihrem Vorhaben fest, die Registermodernisierung auf Grundlage der Steuer-ID als verwaltungsübergreifendem „Identifier“ umzusetzen.

Genau hiergegen haben sich nicht nur die Konferenz der Datenschutzbeauftragten und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, sondern auch die Gesellschaft für Informatik (GI), in den vergangenen Wochen vehement ausgesprochen. Gemeinsam mit ihnen haben wir die Bundesregierung auf grundrechteschonende Alternativen aufmerksam gemacht.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits in mehreren Entscheidungen, dass ein sektorübergreifend verwendetes Personenkennzeichen (PKZ) mit der Menschenwürde nicht vereinbar und daher verfassungswidrig ist (BVerfGE 27, 1, 6; 65, 1, 53, 57).

Unsere erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages gerade in einem Gutachten bestätigt. Die vorgeschlagene Ausweitung der Steuer-ID als allgemeines Personenkennzeichen (PKZ) berge „erhebliche Schwierigkeiten“.

Wenn sie die vorgebrachte Kritik nicht ernst nimmt und weiter auf die Devise „Augen zu und durch“ setzt, riskiert die große Koalition eine weitere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht und den Erfolg dieses zentralen E-Government-Projekts. Wir fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsprozess für verfassungskonforme Lösungen zu sorgen. 

Hintergrund:

Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfrage <file:///C:\Users\Notzkoma01\AppData\Local\Microsoft\Windows\INetCache\Content.Outlook\ZFP9Y0GR\Antworten%20der%20Bundesregierung%20auf%20unsere%20Kleine%20Anfrage%20

„Wahrung des Datenschutzes bei der Registermodernisierung“ <http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/197/1919784.pdf> .

Aktuelle Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages <https://gruen-digital.de/wp-content/uploads/2020/09/WD-Registermodernisierung.pdf>  (WD 3-3000-196/20 vom 16. Sept. 2020).