Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zur anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten und den gesetzlichen Regelungen in Frankreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik:

Wir begrüßen das Urteil. Es schützt Grundrechte und bringt noch einmal mehr Rechtssicherheit. Nachdem der EuGH dies schon 2016 entschied, ist nun endgültig klar: Die flächendeckende und anlasslose Speicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Europäerinnen und Europäer ist mit geltenden Grundrechten nicht vereinbar.

Das Urteil ist eine deutliche Absage an all diejenigen, die sich in den vergangenen Wochen erneut für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben, darunter auch Bundesjustizministerin Lambrecht.

Wir wissen seit Jahren, dass die Massendatenspeicherung kein Mehr an Sicherheit bringt. Vielmehr frisst sie knappe Ressourcen und verstellt den Blick auf tatsächlich zielführende Ermittlungsansätze. Dennoch hat die Bundesregierung an diesem hochumstrittenen Instrument festgehalten. Ihr ist es bis heute nicht gelungen, eine verfassungskonforme Regelung vorzulegen. Sie muss nun endlich umsteuern. Das in Deutschland seit Jahren ausgesetzte Gesetz muss sie umgehend zurücknehmen.

Wir erwarten, dass sich auch die Bundesregierung nun endlich an der Diskussion um effektive und zielgerichtete Maßnahmen, gerade im Bereich des sexuellen Missbrauchs und dessen Darstellung, beteiligt. Grundrechtsschonende und die Strafverfolgung tatsächlich effektivierende Vorschläge haben wir im Parlament wiederholt vorgelegt. Sie müssen nun endlich umgesetzt werden.

Unser Dank gebührt den Klägerinnen und Klägern, die sich für den Grundrechtsschutz von Europäerinnen und Europäern eingesetzt und verdient gemacht haben.