Das Bundeskabinett hat ein erstes Paket von Reformen zur Migration beschlossen und damit den Weg frei gemacht für das Chancen-Aufenthaltsrecht. Dazu erklärt Dr. Konstantin v. Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Stormarn-Süd und Segeberg:

Viel zu oft wurden Migrant*innen mit einer immer wieder verlängerten Duldung zur Hoffnungslosigkeit verdammt. Wir Grüne haben lange dafür gekämpft, dass entwürdigende Kettenduldungen endlich abgeschafft werden. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht eröffnen wir Perspektiven für Menschen, die vor Ort verwurzelt sind.

Menschen, die hier seit mindestens fünf Jahren geduldet leben, erhalten für zunächst ein Jahr das Chancen-Aufenthaltsrecht. Während dieser Zeit können sie die Voraussetzungen für ein anderes Bleiberecht erfüllen. Dabei handelt es sich um essentielle Fragen wie Arbeit, Sprachkenntnisse und Identitätsnachweise. Uns Grünen geht es um praxistaugliche Lösungen, um den deutschlandweit rund 130.000 Berechtigten endlich eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu eröffnen. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht setzen wir deshalb nicht nur ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um, sondern leiten einen echten Paradigmenwechsel ein.

Die bisherigen Bleiberechte laufen ins Leere, wenn Menschen arbeiten wollen, aber wegen ihres Duldungsstatus nicht dürfen. Gerade die Wirtschaft drängt wegen großer Personalnöte schon seit längerem zu Recht auf pragmatische Verfahren im Aufenthaltsrecht nach dem Prinzip „Ausbildung statt Abschiebung“. Im Herbst werden wir die Abschaffung der Arbeitsverbote und ein neues Einwanderungsgesetz mit klaren Regeln und weniger Bürokratieaufwand auf den Weg bringen.

Die Ampel hat sich außerdem auf eine weitere Verbesserung geeinigt: In Zukunft sollen Integrations- und Berufssprachkurse für Asylsuchende unabhängig vom Herkunftsland oder Einreisedatum zugänglich sein. Damit können alle Menschen, die nach Deutschland kommen, möglichst rasch integriert werden. Hier ist es uns wichtig, auch die finanzielle Ausstattung im Bundeshaushalt entsprechend anzupassen, damit es ein ausreichendes Kursangebot gibt.